Vorsicht: Mehr Falschgeld als sonst in Niedersachen und Bremen im Umlauf
Gegenwärtig tauchen bundesweit vermehrt Blüten auf, insbesondere einzelne 50- und 100-Euro-Scheine. Ein Hotspot der Fälscher ist derzeit die Stadt Lüneburg. Die Fälle betreffen Niedersachsen und Bremen gleichermaßen. Geschädigte erhalten in der Regel keinen Ersatz. Umso dringender wird Achtsamkeit beim Bargeldverkehr empfohlen.
Laut Angaben des Landeskriminalamtes sind die Fallzahlen von Niedersachsen, die sich gleichwohl auf Bremen als Inselstadt im Bundesland auswirken, in 2024 erkennbar angestiegen. Bewegten die sich zuvor im mittleren vierstelligen Bereich, und hatten sich in den Jahren 2020 bis 2023 auf relativ konstantem Niveau eingependelt, wird mittlerweile ein Aufkommen im mittleren vierstelligen Bereich vermeldet.
Genutzt werden ungewöhnliche Kanäle
Auffällig ist laut Polizei, dass die Bargeldscheine beispielsweise auf dem Wochenmarkt oder in kleineren Läden zur Bezahlung von Kleinstbeträgen verwendet werden. Ebenso wurden Falschgeldfälle bei Bezahlungen von Anbietern auf einem Kleinanzeigen-Portal festgestellt. Dass die Fälscher für die Verbreitung inzwischen auch Transaktionen über digital nachvollziehbare Kanäle nutzen ist ungewöhnlich.
Besonders an den typisch neuralgischen Punkten, wo eben nicht wie im Supermarkt über Falschgeld-Scanner eine Geldscheinprüfung vorgenommen werden kann, so eben Wochenmärkte oder privaten Bargeldübergaben, sei besondere Vorsicht geboten, bei Bargeldzahlungen mit hohen Summen ohnehin. Das kriminelle Phänomen ist bekanntlich keinesfalls neu. Entsprechende Auf- und Abbewegungen wurden in der Vergangenheit auch über Jahrzehnte immer wieder publik. Gleichwohl werden in zeitlichen Intervallen regelmäßig Sprünge nach oben in der Statistik verzeichnet, so wie eben auch aktuell.
Wie gefälschte Banknoten identifizieren
Oftmals fallen neue Fehler auf gefälschten Banknoten auf. Von der Bundesbank gibt es die Empfehlung, Geldnoten mit dem sogenannten „Fühlen, Kippen, Sehen“-Test auf deren Echtheit zu überprüfen. So sei echtes Banknotenpapier griffig und fest. Der Aufdruck fühle sich an einigen Stellen im Gegensatz zu dem bei einigen Fälschungen dicker an. Ebenso solle man das Hologramm durch Kippen in Augenschein nehmen.
Wird der Schein gekippt, verändern sich die Elemente. Auf der integrierte Smaragdzahl im Bereich links unten würde sich ein Lichthaken auf und ab bewegen. Schlussendlich sollte der Schein bei einer Überprüfung gegen das Licht gehalten werden. Darauf werde ein Porträt-Wasserzeichen im unbedruckten Bereich als Schattenbild sichtbar, außerdem ein Sicherheitsfaden als auch ein Porträt der Frauenfigur „Europa“ in einem Fenster auf der rechten Seite.
Geschädigte bleiben auf Verlust sitzen
Grundsätzlich ist klar: Das Inverkehrbringen von Falschgeld ist strafbar. Geahndet werden solche Delikte mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu fünf Jahren. Wer Falschgeld wissentlich in Umlauf bring, macht sich per se der Geldfälschung strafbar. Doch exakt der Nachweis, nicht der Erstverbreiter gewesen zu sein, fällt zuweilen schwer. Nämlich dann, wenn die Blüten nicht als solche erkannt und von den eigentlich Geschädigten für weitere Zahlungen verwendet werden.
Darüber hinaus bleiben die Geschädigten in den meisten Fällen auf ihrem Verlust sitzen, sofern die Täter nicht ermittelt werden und den Wert nicht zurückzahlen können, was häufig in der Natur der Sache liegt. Einen Ersatz etwa über die Bundesbank gibt es für gefälschte Banknoten nicht. Um die Größenordnung richtig einschätzen zu können: Laut LKA Niedersachsen entsprach der nominelle Geldwert der 2024 in Umlauf gebrachten Blüten mehr als einer Million Euro.
((Beitragsbild: Wer Falschgeld in Umlauf bringt, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen.))




Freepik / DelmeNews - Jörn Petersen
BremenNews - Jörn Petersen
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!