Verzögerungen bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen in Bremen
In Bremen erfolgt die Umsetzung der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Erhöhung des Wohngeldes durch eine technische Anpassung des Wohngeldfachverfahrens. Durch die Umstellung kommt es derzeit in der Bearbeitung von Wohngeldanträgen zu Verzögerungen.
Ziel der Wohngelddynamisierung ist es, Erwerbstätige sowie Rentner im Wohngeldbezug derart zu entlasten, dass sie trotz steigender Mieten und hoher Nebenkosten weder Bürgergeld noch Grundsicherung beantragen müssen.
Laut Bauressort sind für die korrekte Umsetzung der neuen Regelungen technische Umstellungen erforderlich. Bestandskunden erhalten das erhöhte Wohngeld automatisch und rückwirkend ab dem 1. Januar. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst ab dem 1. Februar 2025.
Bearbeitungsrückstände sollen auf unter drei Monate reduziert werden
Neben der Umsetzung der Wohngelddynamisierung führe auch die im letzten Quartal 2024 erfolgte Umstellung von Papierakten auf elektronische Akten zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Wohngeldanträgen.
So haben sich dem Bauressort zufolge bei dieser Umstellung technische Probleme ergeben, für die jedoch bereits erste Lösungen umgesetzt werden. In den kommenden Wochen plant die Wohngeldstelle den derzeit aktuellen Bearbeitungsrückstand von fünf Monaten wieder auf unter drei Monate zu reduzieren.
Symbolbild: Durch die Wohngelderhöhung soll verhindert werden, dass Erwerbstätige und Rentner aufgrund von steigenden Mieten und Nebenkosten Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.
Foto: Fotolia / dessauer
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