Verwaltungsgericht kippt Verbot – Demonstration von „Die Rechte“ darf stattfinden

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Das Verwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass die Demonstration der Partei „Die Rechte“ unter Auflagen stattfinden darf. Die Partei hatte angekündigt, am 24. Oktober, gegen den Erlass zu demonstrieren, der das Zeigen von Reichskriegsflaggen in Bremen untersagt.

Die Demonstration gegen das erlassene Reichsflaggen-Verbot in Bremen darf stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden. Ursprünglich hatte Innensenator Ulrich Mäurer die Demonstration per Verfügung verboten. „Die Rechte“ hatte daraufhin einen Eilantrag bei Gericht eingereicht. Diesem wurde nun stattgegeben. Dennoch sollen laut Verwaltungsgericht bestimmte Auflagen für die Demonstration gelten.

Kundgebung statt Demonstrationszug

Anstatt eines Demonstrationszuges darf es laut dem gerichtlichen Beschluss aber nur eine stationäre Kundgebung zwischen 15 und 18 Uhr geben. Diese sei in Bezug auf das Infektionsgeschehen besser polizeilich zu schützen und die Abstände könnten besser eingehalten werden, so die Begründung. Erwartet werden etwa 100 Teilnehmer aus dem rechten Spektrum. Auch zwei Gegendemonstrationen wurde angemeldet. Zu den gerichtlich verhängten Auflagen zählt nicht nur das Abstandsgebot, sondern auch das Tragen einer Maske für alle Teilnehmer. Mindestens 5 Ordner müssen zur Einhaltung der geltenden Regeln eingesetzt werden, so der Beschluss. Reichsflaggen beziehungsweise Reichskriegsflaggen dürfen bei der Versammlung gezeigt werden.

Symbolbild: Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Demonstration der Partei „Die Rechte“ am Samstag, 24. Oktober, stattfinden darf. Reichskriegsflaggen dürfen ebenfalls gezeigt werden. Bildquelle: Fotolia.

 

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