Verstoß gegen Allgemeinverfügung – Polizei muss Partys auflösen

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Am vergangenen Sonntag, 29. März, musste die Polizei zwei Partys auflösen, deren Mitglieder gegen die Allgemeinverfügung zur Eindämmung gegen das Coronavirus verstoßen hatten. In einem Fall musste ein 31-Jähriger von der Polizei in Gewahrsam genommen werden.

Am frühen Sonntagmorgen, um 5.50 Uhr, musste die Polizei eine private Party in einem Geschäft in Bremen-Vegesack auflösen. Zeugen hatten die Einsatzkräfte zu dem Geschäft in der Friedrich-Humbert-Straße gerufen, wo diese sieben, zum Teil alkoholisierten Personen vorfanden. Nachdem die Einsatzkräfte den Anwesenden erklärt hatten, dass derzeit aufgrund der Allgemeinverfügung solche Partys verboten seien, fertigten sie Strafanzeigen an und erteilten Platzverweise.

Gastgeber setzt sich zur Wehr

Alle Personen kamen den Aufforderungen der Polizisten zunächst nach, kurze Zeit später nahmen sie die Feier in den gleichen Räumlichkeiten jedoch wieder auf. Der 31-Jährige Gastgeber wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen, dabei wehrte er sich und bespuckte und beleidigte die Polizisten. Gegen ihn und seien Gäste wurden mehrere Strafanzeigen erstellt.

Geburtstagsparty in Blumenthal aufgelöst

Gegen 19 Uhr am gleichen Tag musste die Polizei eine weitere Party im Stadtteil Blumenthal auflösen. Ein 35-jähriger Vater hatte Bekannte und Freunde zur Geburtstagsfeier seines Sohnes eingeladen. Insgesamt hielten sich in der Wohnung 14 Personen auf, darunter Kinder im Alter zwischen 2 und 13 Jahren. Auch hier wurde allen Gästen ein Platzverweis erteilt.

 

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