Verschätzt – Steuereinnahmen in Bremen und Bremerhaven deutlich geringer als angenommen

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Im Mai dieses Jahres hatte es bereits erste Schätzungen zu den Steuereinnahmen für das Land Bremen und die Kommunen Bremen und Bremerhaven gegeben. Die jüngst veröffentlichten Schätzungen weichen jedoch stark von den Ergebnissen ab. Für das Land Bremen steigen die Steuereinnahmen zwar, bei den beiden Städten zeigen sich jedoch deutliche Verluste.

Die Oktober-Schätzung der zu erwartenden Steuereinnahmen weicht deutlich von denen ab, die noch im Mai veröffentlicht wurden. Hauptgrund sei vor allem eine sinkende Zahl der Gewerbesteuereinnahmen, so Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) in einer Mitteilung.

14,2 Millionen weniger

Auch, wenn die Schätzungen für das Land Bremen ein Plus von 23 Millionen Euro im Vergleich zu den Zahlen der Mai-Schätzung zeigen, sieht das bei den beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven anders aus. Für die Stadt Bremen werden im Jahr 2019 beispielweise 14,2 Millionen Euro weniger erwartet, als noch im Mai angenommen. In Bremerhaven sind es 7,4 Millionen Euro weniger. Grund für die Abweichungen seien vor allem Einbrüche in den Gewerbesteuereinnahmen. „Die weitere Entwicklung der Steuereinnahmen hängt unter anderem von den weltweiten Handelskonflikten und dem Brexit ab“, so Finanzsenator Strehl. „Das hat Auswirkungen auf die Gewerbesteuerzahlen – besonders bei exportorientierten Unternehmen.“

Schuldenbremse einhalten

Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzungen sind immer auch Grundlage für die Einhaltung der Schuldenbremse im darauffolgenden Jahr. Gerade die Schätzungen im Jahr 2020 seien für Bremen besonders wichtig, da sich dann entscheidet, ob das Land 400 Millionen Euro Sanierungshilfe vom Bund bekommt. Um diese Hilfe zu bekommen, muss das Land Bremen jährlich eine haushaltsmäßige Tilgung von mindestens 50 Millionen Euro vorweisen. Im Zeitraum von jeweils fünf Jahren muss eine Tilgung von mindestens 400 Millionen Euro vorliegen. Außerdem müssen Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft des Landes ergriffen werden. Zum 30. April 2021 müssen Tilgungen und Maßnahmen in einem Bericht an das Bundesministerium für Finanzen übermittelt werden. Dieses prüft die Berichte daraufhin, ob alle Voraussetzungen für die Sanierungshilfe gewährleistet sind.

Gerade im Rahmen der Haushaltsaufstellung  für 2021 müsse man sich mit den aktuellen Verschlechterungen auseinandersetzen und eine Lösung finden, so Strehl.

 

Foto: Die Steuereinnahmen für die Städte Bremen und Bremerhaven sind deutlich geringer als erwartet. Grund dafür sind vor allem geringere Gewerbesteuereinnahmen. Bildquelle: Fotolia.

 

 

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