Veranstaltungsverbot gilt bis Ende Oktober – Der Freimarkt könnte zur Ausnahme werden

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Großveranstaltungen bleiben bis Ende Oktober verboten. Darauf haben sich Bund und Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 17. Juni geeinigt. Dennoch solle es auch Ausnahmen vom Verbot geben können. Etwa, wenn die Einhaltung der Hygieneregeln garantiert wird und sich die Kontakte einzeln gut nachverfolgen lassen. Ob der Freimarkt in Bremen dazugehört, soll in den nächsten Tagen geprüft werden.

Trotzdem sich Bund und Länder darauf verständigt haben, Großveranstaltungen bis Ende Oktober zu verbieten, gibt es bislang noch keine konkrete Absage für den Bremer Freimarkt. Entscheidend für eine Ausnahme vom Verbot sind bestimmte Kriterien, wie beispielsweise, dass sich Kontaktpersonen sehr gut einzeln nachverfolgen lassen und, dass die Einhaltung der Hygieneregeln definitiv sichergestellt ist. Der Bremer Senat will nun in den kommenden Tagen prüfen, ob ein entsprechendes Konzept für den Freimarkt möglich wäre. Womöglich ohne Festzelte und mit strengen Abstandsregeln oder Einlasskontrollen. Falls es einen Freimarkt geben sollte, wird dieser aber definitiv nicht so stattfinden können, wie bisher.

Das Team von „buten un binnen“ (Radio Bremen) hat die Informationen zum Beschluss zwischen Bund und Ländern noch einmal in einem Video zusammengefasst:

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