Vatertag und Corona – Mitnahme von Alkohol im Bollerwagen ist tabu

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Während der Corona-Pandemie ist alles ein bisschen anders – so auch der diesjährige Vatertag (Himmelfahrt), am 21. Mai. Der Außer-Haus-Verkauf von Alkohol ist untersagt und auch die Mitnahme von Alkohol im Bollerwagen ist dieses Jahr nicht zulässig.

Traditionell machen viele Männer am Vatertage einen Ausflug mit Familie oder Freunden. Nicht selten ist dabei ein Bollerwagen voller Alkohol mit von der Partie, aus dem sich regelmäßig der ein oder andere Schluck genehmigt wird. In Zeiten der Corona-Pandemie ist das aber nicht zulässig. Grund dafür ist, dass gerade an diesem Tag viele Menschen unterwegs sind und sich im alkoholisierten Zustand wohl niemand mehr an die auferlegten Kontaktbeschränkungen halten dürfte. Damit würde die Ansteckungsgefahr entsprechend steigen.

Kein Außer-Haus-Verkauf

Der Außer-Haus-Verkauf von Alkohol ist am 21. Mai ebenfalls untersagt. Gaststätten dürfen jedoch (unter Beachtung der Infektionsschutzregeln) in ihren Außenbereichen nach wie vor alkoholische Getränke ausschenken. Die Verfügung gilt am Donnerstag, 21. Mai, zwischen 8 und 22 Uhr.

Verstärkte Kontrollen durch die Polizei

Wie die Polizei mitteilt, werden am Feiertag verstärkt Einsatzkräfte unterwegs sein, um die Einhaltung der Verfügung zu kontrollieren. Gerade viel besuchte Orte in der Stadt werde man dabei im Auge haben. Bei Verstößen gegen die Auflagen kann ein Bußgeld zwischen 150 und 500 Euro verhängt werden.

Bild: Ein Kasten Bier im Bollerwagen kann am 21. Mai mit einem Bußgeld zwischen 150 und 500 Euro geahndet werden. Bildquelle: Dieter Schütz  / pixelio

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