Urlaub mit Mitteln von Bund und Land

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Bis zu einer Woche Familienerholung mit finanzieller Unterstützung des Staates – das bieten jetzt das Bundesministerium für Familie und Bremens Senatorin für Soziales an.

Dabei übernimmt der Bund die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einer Familienerholungsstätte zu 90 Prozent, Bremens Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport bezuschusst die Reisekosten und zahlt eine Tages-Freizeitpauschale für minderjährige Kinder. Voraussetzung für die maximal einwöchige „Corona-Auszeit für Familien“ ist im Wesentlichen ein Familieneinkommen unterhalb bestimmter Grenzen (abhängig von der Familiengröße und dem Alter der Kinder). Unabhängig von Einkommensgrenzen kann sie auch in Anspruch genommen werden, wenn ein Familienmitglied mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent im Haushalt lebt. Das Angebot gilt in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022, förderfähig ist ein Urlaub in jedem der beiden Jahre.

Ein schönes Erlebnis in beschwerlicher Zeit

Sozialsenatorin Anja Stahmann ermuntert Bremerinnen und Bremer, die Angebote wahrzunehmen. „Corona hat viele Familien stark belastet“, sagte sie. „Eine Ferienfreizeit kann das natürlich nicht voll ausgleichen, aber sie kann ein schönes Erlebnis sein in einer gerade für Kindern beschwerlichen Zeit.“ Besonders schön sei dabei, dass sich auf den Freizeiten vielen Familien begegnen könnten. Bremen ergänze die Förderung, „damit auch Menschen mit sehr schmalem Budget eine Chance haben, das Angebot wahrzunehmen“, betonte sie. Die Förderbedingungen im Einzelnen und eine Liste der zur Verfügung stehenden Familienerholungsstätten finden sich auf der Seite des Bundesfamilienministeriums www.bmfsfj.de

 

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