Update: Was die Chip- und Registrierungspflicht der Katzen für deren Halter in Bremen bedeutet

Aktuell werden fast täglich Katzen im Bremer Tierheim abgegeben, die nicht gechippt und registriert sind. Schwierig bis fast unmöglich ist es, die Tiere ihren Haltern zuzuordnen. Nun hat der Bremer Senat entschlossen, dass Katzen erstens gechippt und zweitens in einer Datenbank registriert werden müssen. Stimmt die Stadtbürgerschaft zu, soll die Regelung bereits im Herbst 2025 in Kraft treten. Verbleibt die Frage, was das nun konkret bedeutet. Was müssen Halterinnen und Halter jetzt tun und welche Vorteile resutieren daraus für die Samtpfoten?

Das Chippen von Haustieren wird in der Regel beim Tierarzt durchgeführt. Beim Chippen wird dem Tier ein kleiner Mikrochip unter die Haut implantiert, wo er mit dem Gewebe verwächst. Gewöhnlich wird er über der linken Schulter eingesetzt. Mikrochips werden oft auch Transponder genannt. Auf den wenige Millimeter großen Speichermedien werden wichtige Informationen gespeichert. Zum Lesen des Chips braucht es ein spezielles Auslesegerät. Das Auslesen ermöglicht, dass Katzen – sofern gechippt und registriert – automatisch identifiziert werden können; und zwar ohne dass der Tierarzt sie dabei berühren müsste. Anschließend muss das Haustier in einer entsprechenden Datenbank registriert werden. Der Bremer Tierschutzverein erklärt, die Registrierung sei kostenlos und könne unkompliziert online oder telefonisch vorgenommen werden.

Bei den Transpondern handelt es sich um sogenannte passive RFID-Chips. RFID steht für radio-frequency identification, also Identifizierung mithilfe elektromagnetischer Wellen. Aktiviert werden die durch das Auslesen. Die Chips senden nur, während sie ausgelesen werden. Da der Chip die meiste Zeit inaktiv ist, ist die Katze keiner ständigen Strahlenbelastung ausgesetzt. Das heißt, auch in dieser Hinsicht haben die Tierhalter für ihre flauschigen Freunde nichts zu befürchten.

Katzen können in der Regel ab einem Alter von acht Wochen – frühestens ab sechs Wochen – gechippt werden, also im Kittenalter. Viele Tierärzte empfehlen, das Chippen mit der ersten Impfung zu kombinieren, um dem Tier unnötigen Stress zu ersparen. Es sei aber auch möglich, Katzen im späteren Alter chippen zu lassen, was nach der Neuregelung sehr viele der Haustiere betreffen dürfte. Der Transponder hält in den meisten Fällen ein Leben lang. Grundsätzlich bedeutet das Chippen vor allem Sicherheit, sicherlich keine letztgültige, aber deutlich mehr, als ohne die Transponder vorhanden wäre. Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang: Bei Auslandsreisen mit dem Tier ist es ohnehin gesetzlich vorgeschrieben, es mit einem Mikrochip registrieren zu lassen.

Das Kastrieren für Freigänger ist in Bremen bereits seit Jahren verpflichtend. Die Kastrationspflicht soll unter anderem die Zahl der Straßenkatzen reduzieren und kann auch das eigene Haustier schützen. Mit der Chip-Pflicht soll auch die Kastrationspflicht besser kontrolliert werden können. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) erhoffen sich von der Gesetzesänderung  gleich mehrere Vorteile. Unter anderem soll die bereits bestehende Kastrationspflicht für Katzen so besser kontrolliert werden können. Ebenso könnten entlaufene Katzen schneller gefunden und zweifelsfrei identifiziert werden. Ein weiterer Vorteil wäre zweifellos, dass das längst überquellende Bremer Tierheim entlastet wird, da die abgegebenen Tiere schneller wieder zu ihren eigentlichen Besitzern zurückgeführt werden können.

Zur Wahrheit allerdings gehört, dass die Chippflicht keine letztgültige Sicherheit bieten kann, entlaufene Katzen alsbald wieder zu Hause begrüßen zu können, zumal der Chip von außen nicht sichtbar ist. Läuft die Katze jemandem zu, müsste der Finder sie zum Tierarzt bringen, um den Chip auslesen zu lassen, um den Halter festzustellen. Tatsächlich aber ist nicht jedem bekannt, dass Katzen gechippt sein können. Somit kann es trotz Chip weiterhin passieren, dass die entlaufene Katze beim Finder bleibt. Die eine Seite ist gesetzliche Regelung, die Kehrseite der Medaille bleibt weiterhin die Realität.

Verbleibt die Frage, ob die Chipflicht nicht wie so oft eine Reaktion auf Unverantwortlichkeit ist, nämlich in diesem Fall auf wenig verantwortliche Katzenhalter. Die Antwort erschließt sich nicht, weshalb es laut Tierschutzbund dazu kommen konnte, dass es in Deutschland rund zwei Millionen streundende Katzen, in Niedersachsen mindestens 200.000, gibt, fast alle unterernährt und krank. Tatsächlich ist das Leid laut Katzenschutzreport „(…) zu einem der größten unbemerkten Tierschutzprobleme der vergangenen Jahre geworden“. Die Chip-Pflicht ist das konsequente Bemühen, für weniger Leid zu sorgen.

 

 

 

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