Und jetzt wird es absurd: EU diskutiert Pläne, die einfach zu reparierende Fahrzeuge wertlos machen
Man stelle sich vor: Das eigene Fahrzeug ist technisch einwandfrei, regelmäßig gewartet, die Substanz gesund – aber die Abgasanlage muss ersetzt werden. Kein Problem, denkt man. Doch weit gefehlt: Für viele Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (EG-/ECE-Zulassung) existieren schlicht keine zugelassenen Auspuffanlagen mehr. Und jetzt wird es absurd:
Individuell gefertigte Auspuffanlagen – auch hochwertig, emissionsarm, fachgerecht montiert – dürfen bei diesen Fahrzeugen nicht mehr per Einzelabnahme eingetragen werden. Warum? Weil das EU-Typgenehmigungsverfahren keine Einzelgutachten für solche Komponenten mehr vorsieht. Was früher über § 19(2) oder § 21 StVZO noch möglich war, wird heute abgelehnt. Theoretisch bliebe also nur das Stilllegen, Verschrotten oder Exportieren. Nur wird auch das zunehmend erschwert.
Denn das Bürokratiemonster EU plant derzeit gleich mehrere tiefgreifende Maßnahmen: So sollen Fahrzeuge ohne gültige HU (TÜV) nicht mehr verkauft werden dürfen, weder privat noch gewerblich. Zugleich wird für ältere Fahrzeuge eine jährliche TUV-Pflicht angestrebt. Darüber hinaus sollen Fahrzeuge ohne gültige Betriebserlaubnis – etwa wegen fehlender E-zugelassener Bauteile – nicht mehr exportiert, sondern verpflichtend verschrottet werden.
Sobald ein Hersteller die Produktion von Ersatzteilen einstellt, die eine E-Kennzeichnung tragen müssten – wie beispielsweise Endschalldämpfer, Katalysatoren oder Steuergeräte – wäre das Fahrzeug faktisch nicht mehr betriebsfähig. Eine individuelle Anfertigung oder Einzelabnahme ist ausgeschlossen – also bliebe nur noch die Abmeldung und Verschrottung.
Unter dem Strich würde die von der Europäischen Union in Brüssel angestrebte Kombination aus EU-Typgenehmigung, Wegfall der Einzelabnahme, fehlenden E-geprüften Ersatzteilen, geplantem Exportverbot und TÜV-Pflicht im Jahresrhythmus bedeuten, dass ein Fahrzeug jederzeit aufgrund der bloßen Entscheidung eines Teileherstellers unbrauchbar gemacht werden könnte. Besitz endet dort, wo Ersatzteilversorgung aufhört. Keine typgenehmigten Teile – kein Betrieb.
In den vergangenen Jahrzehnten hatten die Kfz-Besitzer als auch Kaufinteressenten immer wieder erlebt, dass ihre Fahrzeuge innerhalb kürzester Zeit massiv an Wert verloren. So etwa bei der Einführung der Klimazonen, die ohne entsprechende Plakette – auch und gerade von Bestandsfahrzeugen – nicht mehr befahren werden durften, dann im Zuge der sogenannten Abwrackprämie. Ebenso sollte die E-Mobilität mit staatlichen Subventionen gefördert werden. Tatsächlich aber lief die staatliche Förderung für Elektroautos – auch bekannt als Umweltbonus oder Kaufprämie – Ende 2023 aus und wurde nicht fortgeführt.
Getroffen wurde die Entscheidung zum Förderstopp aufgrund von Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt. Dabei gab es keine Übergangsfrist, was nicht nur zu Kritik und Unverständnis bei vielen potenziellen Käufern und Herstellern führte. Vielmehr hatten etliche Kunden die Kaufverträge bereits abgeschlossen und dabei die Förderungssumme einkalkuliert. Die wurde aber nicht mehr gezahlt, die Fahrzeuge mussten dennoch abgenommen werden.
Nun kommen aus Brüssel die nächsten Signale, dass sich vorhandene Werte, die eigentlich unproblematisch repariert werden könnten, alsbald in Luft auflösen. Erlaubt sein muss in diesem Kontext die Frage, was das erzwungene Verschrotten von Fahrzeugen mit Klimaschutz zu tun hat. Und wie sich dieses Konstrukt im allseits angepriesenen Bürokratieabbau wiederfindet, erschließt sich ebenfalls nicht.




Freepik / BremenNews


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