Umfassende Verkehrskontrollen im Land Bremen: Jeder 13. Fahrer unter Drogeneinfluss

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Im Rahmen einer Fachtagung zur „Erkennung von unter Drogeneinfluss stehenden Fahrern“ hat die Polizei Bremen zwischen dem 24. und 26. September umfangreiche stationäre und mobile Verkehrskontrollen im Bundesland Bremen durchgeführt. Unterstützt wurde sie dabei durch Polizisten aus Bremerhaven, zwölf weiteren Bundesländern sowie Österreich und der Schweiz, dem Zoll, dem Technischen Hilfswerk (THW), der Landeshauptkasse und medizinischen Fachkräften.

Ziel des länder- und behördenübergreifenden Einsatzes war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss aus dem Verkehr zu ziehen, sowie die Zusammenarbeit und das Fachwissen im Bereich der Drogenerkennung zu stärken.

Besorgniserregende Ergebnisse

Während des Einsatzes wurden 1.555 Fahrzeuge und 1.878 Personen kontrolliert. Wegen des Verdachts auf Drogen- oder Alkoholkonsum am Steuer kam es dabei zu 118 Blutentnahmen. Insgesamt wurden 79 Straftaten festgestellt, darunter zahlreiche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. 23 Fahrer waren ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.

Zwei Fahrer führten größere Mengen Marihuana mit sich, was zu Wohnungsdurchsuchungen führte. Zudem wurde ein gestohlener Porsche Cayenne  sichergestellt. Der Fahrer hatte ihn am selben Tag entwendet, stand unter Drogeneinfluss und hatte zudem keine gültige Fahrerlaubnis.

Ein weiterer Fahrer transportierte ein Arsenal an Waffen, darunter eine Schreckschusswaffe, ein Messer und einen Baseballschläger. Mehrere Fälschungsdelikte wurden durch spezialisierte Dokumentenprüfer aufgedeckt. Einige Verkehrsteilnehmer versuchten, sich den Kontrollen durch Flucht zu entziehen. In einem Fall wurden 20 Debit Karten sowie eine große Menge Bargeld gefunden. Zu diesen Fällen dauern die Ermittlungen an.

Binnen der drei Tage wurden 1.555 Fahrzeuge und 1.878 Personen kontrolliert. (Foto: Polizei Bremen)

Missverständnisse in Sachen Rechtslage

Darüber hinaus sei es wiederholt zu Missverständnissen über die Rechtslage gekommen. So äußerten mehrere unter Drogeneinfluss stehende Fahrer gegenüber den Einsatzkräften fälschlicherweise, dass bestimmte Substanzen legal seien. Die Polizei Bremen stellt klar, dass der Konsum und das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt, unabhängig von möglichen Änderungen in der Drogenpolitik:

  • Wer unter dem Einfluss von Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ein Fahrzeug führt, begeht bereits ohne erkennbare Fahrfehler eine Ordnungswidrigkeit. Hier drohen Geldbußen bis zu 1.500 Euro und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.“
  • Wenn drogenbedingte Fahrfehler oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzukommen, handelt es sich um eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr), die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werde.
  • Wird durch Drogenkonsum ein Unfall verursacht oder entsteht eine konkrete Gefährdung, greift § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.

Laut Polizei könne Drogenkonsum bei Verkehrskontrollen zuverlässig und schnell mithilfe von Vortestgeräten im Schweiß, Speichel oder Urin festgestellt werden. Sie betont, dass der Schutz aller Verkehrsteilnehmer durch solche Maßnahmen gesichert werden muss und weitere Kontrollen folgen werden.

 

Foto oben: Polizei Bremen

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