Umfassende Corona-Maßnahmen in Bremen – Veranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern verboten

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Am 10. März haben die Bremer Behörden auf Empfehlung des Senats Maßnahmen beschlossen, welche die Ausbreitung des Coronavirus weiter eindämmen sollen. Zwischen dem 12. und 26. März sollen daher Veranstaltungen mit 1.000 oder mehr Teilnehmern verboten werden. Auch das Fußball-Bundesligaspiel zwischen Werder Bremen und Bayern Leverkusen am 16. März wird ohne Publikum stattfinden.

Das Coronavirus hat sich in den letzten Tagen und Wochen in Deutschland zunehmend verbreitet. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts gibt es derzeit 1.139 bestätigte Fälle in Deutschland. In Bremen ist das Virus mit 4 Fällen direkt hinter Thüringen (2 Fälle) am wenigsten verbreitet. Damit es dabei bleibt, haben die Bremer Behörden heute umfassende Maßnahmen beschlossen, die vorerst zwischen dem 12. und 26. März gelten werden. Vor Ablauf der Frist werde man sich erneut zusammensetzen und den Zeitraum gegebenenfalls ausweiten.

Veranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern verboten

Zu den Maßnahmen gehört, dass Veranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern verboten werden. Dazu gehören sowohl öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Konzerte, Messen, Gottesdienste, Flohmärkte, Demonstrationen oder ähnliches als auch nicht öffentliche Veranstaltungen wie private Feste und Hochzeiten, auf denen sich mehr als tausend Menschen versammeln. Wer die Veranstaltung trotzdem durchführe, müsse, nach Angaben der Innenbehörde, mit Bußgeldern rechnen. Außerdem sei die Polizei dann dazu befugt, die Veranstaltung aufzulösen.

Veranstaltungen ab 250 Teilnehmern müssen angemeldet werden

Auch für kleinere Veranstaltungen ab 250 Teilnehmern gelten ab dem 12. März bestimmte Maßnahmen. Die Veranstaltungen müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden und bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehört beispielsweise, dass die Teilnehmer die Möglichkeit haben müssen, sich auf der Veranstaltung die Hände zu waschen und die Räumlichkeiten ausreichend belüftet werden müssen. Umfassende Informationen will die Innenbehörde dazu ab dem 11. März bereitstellen.

Bundesligaspiele ohne Publikum

Auch das Bundesligaspiel am Montag, 16. März, zwischen Werder Bremen und Bayern Leverkusen soll ohne Publikum stattfinden. Generell sieht Innensenator Ulrich Mäurer aber auch die Deutsche Fußball Liga in der Pflicht, allgemeingültige Entscheidungen für die Bundesliga zu treffen. Denn prinzipiell entscheiden die einzelnen Kommunen, ob sie Publikum zulassen oder nicht. Doch es sei davon auszugehen, dass künftig auch weitere Bundesländer der Entscheidung Bremens folgen werden, so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. Geisterspiele könne sich jedoch kein Verein auf Dauer leisten.

Osterwiese ja oder nein?

Vorerst gelten diese Vorschriften zwischen dem 12. und 26. März. Dann wolle man erneut zusammenkommen und beraten, ob man den Zeitraum ausweite. Falls ja, sei dann auch die Bremer Osterwiese davon betroffen, was für viele Aussteller enorme Einnahme-Verluste bedeuten würde. Die Entscheidung, ob man den Zeitraum ausweite und was das gegebenenfalls für die Veranstalter bedeute, wolle man jedoch zügig treffen und noch vor Beginn der Aufbauarbeiten darüber informieren.

Infrastruktur muss gewährleistet bleiben

„Es gilt die oberste Maxime, den Prozess der Ausbreitung zu verlangsamen“, so Gesundheitssenatorin Bernhard. Prinzipiell müsse die Infrastruktur aber gewährleistet bleiben. Auf Schulen oder Einkaufszentren beispielsweise haben diese Regelungen keinen Einfluss. Generell sieht die Gesundheitssenatorin jeden einzelnen Bremer und jede Bremerin in der Pflicht, die Verbreitung des Virus zu verhindern. Dazu gehöre das Einhalten der Hygienestandards und auch, dass man unter Umständen Gewohnheiten vorübergehend ändert und, wenn nicht zwingend notwendig, große Menschenmassen meidet.

Bild: Aufgrund des Coronavirus sind Veranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern zwischen dem 12. und 26. März vorerst verboten.

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