Todesfall eines Siebenjährigen: Unabhängiger Gutachter sieht keine Versäumnisse im Jugendamt
Das unabhängige Gutachten zum Tod eines siebenjährigen Jungen im September dieses Jahres sieht keine Versäumnisse in der Fallbearbeitung durch das Jugendamt. Dort stand man im Vorfeld der Tat beratend mit der Familie im Kontakt, nun ist der Vater des Kindes unter dem Verdacht in Haft, den Jungen getötet zu haben.
„Aus fachlicher Sicht ist das Verwaltungshandeln des Jugendamts in der Bearbeitung des Falles nicht zu beanstanden“, heißt es im Fazit des 19-seitigen Gutachtens, das der ehemalige Familienrichter Christoph Burmeister in nichtöffentlicher Sitzung der Deputation für Soziales, Jugend und Integration vorgestellt hat. „Die gesetzlichen Vorschriften und die bremischen Verwaltungsanweisungen für die Jugendhilfe wurden jeweils berücksichtigt. Die Bearbeitung des Falles erfolgte dabei sehr zügig. Mit den Verfahrensbeteiligten wurde stets unmittelbar Kontakt aufgenommen und Gespräche geführt. […] Die mutmaßlich gewaltsame Tötung […] stellt sich vor diesem Hintergrund als ein tragisches Verbrechen dar, für das Maßnahmen oder pflichtwidrige Unterlassungen der Jugendhilfe nicht ursächlich geworden sind und das für keinen der Beteiligten vorstell- und vorhersehbar war. Danach lassen sich aufgrund des konkreten Falles auch keine Handlungsempfehlungen für das Jugendamt ableiten.“
Einschreiten war nicht geboten
Der Gutachter Christoph Burmeister war Richter in einem Dezernat für Familiensachen in Rheinland-Pfalz und später wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Dezernat für Familienrecht, Schwerpunkt Kindschaftsverfahren. Heute ist er als Ministerialrat in einem Bundesministerium tätig. Er hat die Einzelfallakte „insbesondere im Hinblick auf mögliche Bearbeitungsfehler unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zur Jugendhilfe sowie der bremischen Verwaltungsanweisungen für die Jugendhilfe“ begutachtet und dazu auch mit dem Leiter des Jugendamts sowie dem den Fall bearbeitenden Case Manager gesprochen. Er kommt zu dem Schluss: „Konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls […] waren für das Jugendamt nicht ersichtlich, ein Einschreiten […] nicht geboten.“ Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling sagte: „Aus unserer Sicht ist der Fall damit politisch abgeschlossen. Ich bedaure sehr, dass die öffentliche Debatte alle Beteiligten zusätzlich zu dem traumatischen Ereignis sehr belastet hat und hoffe, dass die Familie nun ihre Trauer in angemessener Ruhe bewältigen kann.“
Bildquelle: M.Kzenon / Fotolia
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