Taubenfütterverbot in Bremen: Eine nicht enden wollende Posse?

Das Taubenfütterverbot für die Bremer Innenstadt kommt. Ab dem 1. April ist das Füttern der Tiere zwischen Wallanlagen und Weser verboten. Auf öffentlichen Flächen in den bezeichneten Gebieten sowie der Bürgermeister-Smidt-Straße und dem Altenwall ist demnach künftig das Füttern von Tauben verboten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro.  Die Stadtbürgerschaft hat die entsprechende Änderung des Ortsgesetzes beschlossen. Der aktuelle Beschluss gilt bis Ende 2027. Bis dahin soll es eine Auswertung geben.

Zählten früher kleine Taubenbestände zum typischen Stadtbild, sind in der Ruinenlandschaft nach dem zweiten Weltkrieg und dann auch in der folgenden Wohlstandsgesellschaft die Taubenbestände förmlich explodiert – mit nachteiligen Folgen für Gebäude, Stadtbewohner und die Tauben selbst. Die Toleranz gegenüber Tieren und deren Haltung ist in unserer modernen Gesellschaft gesunken. Seitdem geht der Streit zwischen Taubenfans und Taubengegnern, die den „Ratten der Lüfte“ den Garaus machen wollen.
Ende 2023 hatte der Bremer Senat 36.000 Euro für ein erstes städtisches Taubenhaus locker gemacht. Die Idee dahinter war und ist eine Synergie: Taubenhäuser helfen, kranke und geschwächte Tiere zu schützen. Gleichzeitig sollen sie dafür sorgen, dass sie sich nicht weiter vermehren und somit die Population insbesondere im städtischen Raum reduziert wird.

Das Taubenproblem ist menschengemacht

Der Trick: Die dort gelegten Eier werden heimlich gegen Gipsattrappen ausgetauscht. Dabei ist die Problematik eigentlich menschengemacht. Den Tauben wurde in der Vergangenheit ein sogenannter Brutzwang angezüchtet. Das heißt, die Stadttauben können gar nicht anders, als sieben bis acht Mal jährlich zu brüten. Auch dann wenn sie von der krankmachenden „Beute“ aus Mülleimern oder von der Straße längst ausgezehrt sind. Taubenhäuser sind ein erster Ansatz, können die Problematik angesichts der Anzahl allenfalls marginal beeinflussen.

Verlagerung und fragwürdige Umsetzung

Nun soll also ein Fütterungsverbot her. Diskutiert wurde darüber ausgiebig und zeitaufwändig. Immerhin erschließt sich die Zielsetzung nicht allen Beteiligten. Wird die Population reduziert, wenn die Vögel nicht mehr im öffentlichen Raum gefüttert werden? Vertreiben lassen sie sich nicht, zumal Tauben naturgemäß wieder zu ihren Brutstätten zurückkehren. Bedeutet die Maßnahme nicht vielmehr, dass das Problem lediglich in weniger prominente Zonen der Stadt verlagert wird?
Eher als ein Erfolg bei der Problemlösung herrscht das Gefühl vor, in Zeiten, die nach einem massiven Bürokratieabbau rufen, werde ein wiederum ein neues Bürokratiemonster geschaffen. Fakt bleibt: Jede beschlossene Maßnahme muss mit entsprechendem Personalaufwand kontrolliert werden. Andernfalls wird aus der Taube der vielzitierte Papiertiger. Wer nun bitte soll der einsamen Dame, deren einzige Freude es ist, den Tauben in den Wallanlagen ein paar Brotkrumen hinzuwerfen, eine Ordnungsstrafe verpassen. Und wenn die alte Dame die 500 Euro nicht zahlen kann, geht sie dann hinter Gitter? Ein schales Gefühl bleibt.

Senat hatte Vorhaben letztes Jahr beschlossen

Der Senat hatte das Fütterungsverbot bereits vor fast einem Jahr, im April 2024, auf den Weg gebracht. Dann aber setzte die Bürgerschaft den Beschluss darüber aus, weil es innerhalb der rot-grün-roten Regierungskoalition noch Klärungsbedarf gab. Das lag vor allem an einer Blockadehaltung der Grünen. Nun verständigten sich die drei Fraktionen aber auf einen gemeinsamen Antrag. Der sieht zunächst ein befristetes Taubenfütterverbot bis Ende 2027 vor. Drei Monate vor Ablauf soll ein Bericht über die Erfahrungen vorgelegt werden, um zu entscheiden, ob das Fütterverbot bleibt.

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