Tattoo und Turban: Neue Regeln zum Erscheinungsbild der Polizei
Polizistinnen und Polizisten in Bremen und Bremerhaven wissen bald genau, was im Dienst hinsichtlich Tattoos und Zeichen des Glaubens erlaubt ist und was nicht. Das Innenressort legt nach intensiver Diskussion mit vielen Beteiligten eine Rechtsverordnung über das äußere Erscheinungsbild der Polizei vor.
Das Verwaltungsgericht Bremen hatte im März festgestellt, dass die Uniformordnung als Rechtsgrundlage nicht ausreicht, um das Tragen religiöser Kleidungsstücke im Dienst zu untersagen. Dafür braucht es eine Rechtsverordnung. Der Grundgedanke debei: Wer als Polizistin oder Polizist Menschen gegenübertritt, handelt für den Staat. Und der Staat ist für alle da. Deshalb sollen Polizistinnen und Polizisten bei Streifen, Kontrollen, Vernehmungen und allen anderen Einsätzen mit Bürgerkontakt keine sichtbaren religiösen Zeichen tragen. Das betrifft das Kreuz ebenso wie Kopftuch, Kippa oder Turban. Auch politische Symbole bleiben im Dienst tabu.
Wann greifen die neuen Regeln?
Im Innendienst ohne Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern ist religiöse Kleidung dagegen erlaubt. Wer dazu Uniform trägt, wählt sie in Schwarz oder Nachtblau. Eine zufällige Begegnung im Flur einer Wache reicht nicht aus, damit die strengeren Regeln greifen – entscheidend ist der gezielte Kontakt mit Menschen oder der Dienst im öffentlichen Raum. „Das ist keine Entscheidung gegen den Glauben. Religion hat ihren Platz bei der Polizei“, sagt Innensenatorin Dr. Eva Högl. „Im Einsatz tritt die Person aber hinter ihr Amt zurück. Nur so entsteht Vertrauen.“
Welche Tattoos sind erlaubt?
Tätowierungen an den Armen dürfen sichtbar sein, im Gesicht und am Hals werden sie abgedeckt, kleine Motive hinter dem Ohr ausgenommen. An den Händen sind Tattoos als Ring um den Finger erlaubt und an den Innenseiten von Finger und Hand. Tattoos an den Beinen bleiben unter der Kleidung. Ohne jede Ausnahme verboten sind selbstverständlich Motive, die Gewalt verherrlichen, Menschen herabsetzen oder auf Extremisten und kriminelle Gruppen verweisen.“Ein Tattoo am Unterarm sagt nichts über die Haltung eines Menschen. Ein extremistisches Symbol schon“, sagt Dr. Eva Högl. „Diesen Unterschied macht die Verordnung jetzt deutlich.“
Bildquelle: BMI






BremenNews - Jörn Petersen
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