Streusalz zur reinen Schneebeseitung verboten – Salz für die Umwelt schädlich

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Bei den aktuellen Witterungsbedingungen wird der ein oder andere Bremer Bürger bereits zu Streusalz oder ähnlichen salzhaltigen Streumitteln gegriffen haben. Aus diesem Grund appelliert das Gartenbau- und Umweltschutzamt an die Anlieger: Kein Salz zur reinen Schneebeseitigung. Wer dennoch Salz nutzt um die weiße Pracht zu beseitigen verstößt gegen das Gesetz.
 
„Leider stellen wir immer wieder fest, dass sogar in wunderschönen Alleen der Schnee mit Salz aufgetaut wird“, ärgert sich die Umweltdezernentin Susanne Benöhr-Laqueur. Der Salzeinsatz hat gewisse Regelungen die eingehalten werden müssen, ansonsten können sich Bürger strafbar machen. Das Landesstraßengesetz des Landes Bremen erlaubt es zwar Streusalz zu nutzen, jedoch nur in bestimmten Situationen. Ist der Gehweg von Glatteis oder festgetretenem Eis- und Schneerückständen betroffen ist es Anlieger erlaubt in geringen Mengen Salz zu streuen.
 

Granulat oder Sand dienen als Alternativen

Diese Erlaubnis entfällt sobald Bäume in der Straße stehen. Hier ist das Salz streuen generell verboten. „Dass die Bäume dadurch nachhaltig geschädigt werden müsste eigentlich jedem Hauseigentümer klar sein“, betonte Benöhr-Laqueer. Ihr Tipp: Umweltfreundliches Granulat und Sand. Diese haben die gleiche Funktion wie Streusalz.
 

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