Streit um die Mietpreisbremse

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Berliner Vermieterin gegen die Mietpreisbremse zurückgewiesen. Für Senatorin Özlem Ünsal ist damit ist klar: Die Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Opposition sieht das allerdings etwas anders.

Bremen hatte die Mietenbegrenzungsverordnung im November 2025 bis Ende 2029 verlängert: In der Stadtgemeinde darf die Miete bei Wiedervermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine aktuelle gutachterliche Untersuchung bestätigt, dass der Wohnungsmarkt weiterhin angespannt ist: Bremen wächst, der Leerstand ist gering, die Mieten steigen stärker als im Bundesdurchschnitt. „Die Mietpreisbremse löst nicht jedes Problem – aber sie verhindert ganz konkret, dass Mieten beim Mieterwechsel sprunghaft steigen. Dass das Bundesverfassungsgericht dies in Karlsruhe deutlich bestätigt hat, ist ein wichtiges Signal“, erklärte Senatorin Özlem Ünsal.

Ideologisch geprägte Pseudo-Lösung

Thore Schäck, Vorsitzender und baupolitischer Sprecher der FDP-Fraktion Bremen weist indessen darauf hin, dass das Gericht in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen  hat – ein „Urteil“, das die Mietpreisbremse inhaltlich bestätigt, gibt es schlichtweg nicht. „Die Mietpreisbremse ist nicht die Lösung für steigende Mieten und Wohnungsnot, weil sie nur den Mangel verwaltet und keine einzige neue Wohnung schafft. Das Problem in Bremen ist das Angebot – zu wenig Neubau, zu wenig Tempo, zu viele Hürden. Deshalb braucht Bremen jetzt einen Bau-Turbo mit weniger Vorschriften und schnelleren Genehmigungen. Ideologisch geprägte Pseudo-Lösungen wie Mietdeckel, Mietpreisbremse oder Sozialwohnungsquoten sind in Wahrheit Bremsklötze und müssen weg!“, sagt Schäck.

Zwei Seiten derselben Verantwortung

Generell bleibt die Frage, warum die Mietpreisbremse nur bei älteren Wohnungen greift? Senatorin Ünzal begründet das so: „Für mich gehört beides zusammen – Schutz für Mieterinnen und Mieter und neuer Wohnraum. Deshalb bleiben Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen. Wer baut und investiert, soll das weiterhin können. Bezahlbarkeit und Neubau sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Verantwortung.“

Bildquelle: Fotolia

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert