Straßenbahnlinie 8 darf ausgebaut werden – Bundesverwaltungsgericht bestätigt Planfeststellungsbeschluss

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Die Straßenbahnlinie 8 soll zukünftig auch über die Strecke der Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn fahren dürfen. Den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 7. November bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte den Beschluss aufgrund zweier Klagen im Jahr 2016 aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klagen aber nun zurück.

Auf der Eisenbahnstrecke zwischen Huchting und Thedinghausen verkehren bislang nur die Museumsbahn „Pingelheini“ sowie ein Güterzug. Künftig solle die Strecke jedoch dahingehend modernisiert werden, dass auch die Bremer Straßenbahnlinie 8 darauf fahren könne, dies teilte der Bremer Senat und das Bundesverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung mit. Die Stadtbahn solle die Gemeinden Stuhr und Weyhe mit der Bremer Innenstadt mit täglich 96 Fahrten verbinden.

Klagen abgewiesen

Im Jahr 2016 hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Beschluss aufgrund zweier Klagen aufgehoben. Die Parteien stritten darum, ob das Eisenbahnrecht oder das Personenbeförderungsrecht in dieser Sache greife. Das Gericht war den Klägern dahingehend gefolgt, dass ein Straßenbahnbetrieb nicht auf eisenbahnrechtlicher Grundlage ermöglicht werden könne. Zudem entschied es, dass eine Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nötig sei und bei einer Reihe von Grundstücken die Lärmgrenzwerte überschritten würden.

Bundesverwaltungsgericht stimmt dem Ausbau zu

Am 7. November 2019 hob das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg nun wiederum auf. „Betriebsanlagen einer bestehenden Eisenbahnstrecke können auf eisenbahnrechtlicher Grundlage um technische Anlagen ergänzt werden, die den zusätzlichen Betrieb von Straßenbahnen möglich machen“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Mit der beabsichtigten Verbesserung des Verkehrsangebotes sei eine Rechtfertigung gegeben, die von den Zielen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes gedeckt sei. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei nach dem Ergebnis der Vorprüfung nicht erforderlich.

Bremens Bürgermeister erfreut über das Urteil

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte begrüßt das Urteil: „Die erfolgreiche und längst überfällige Anbindung des südlichen Umlandes an das Oberzentrum Bremen rückt jetzt in greifbare Nähe. Das ist ein positives Signal für ganz viele Pendlerinnen und Pendler sowie auch für die Bremer City.“

Verkehrssenatorin Schaefer zeigt sich ebenfalls zufrieden: „Der Ausbau der Straßenbahnlinien ist ein zentrales Element zur autofreien Innenstadt. Zudem ist es natürlich auch wichtig, um Staus im Berufsverkehr abzubauen, die Luftqualität zu verbessern und perspektivisch mehr Straßenraum für Fahrradpremiumrouten oder andere öffentliche Nutzung zu gewinnen.“

Ausbau der Linie 1 noch offen

Gegen die Verlängerung der Linie 1, die ebenfalls ein Stück der Eisenbahnstrecke befahren soll, ist ebenfalls noch eine Klage anhängig. Der Termin zur Verhandlung dieser verbliebenen Klage ist für den 5. Februar beim Oberverwaltungsgericht Bremen angesetzt. Seitens des Gerichtes wurde in der vergangenen Woche ein Erörterungstermin zur Sach- und Rechtslage direkt vor Ort vor dem Grundstück der Klägerin in Huchting anberaumt. Dieser Termin findet am Freitag, den 22. November statt.

Beitragsbild: Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht wird der Ausbau der Straßenbahnlinie 8 möglich. Für den Ausbau der Linie 1 ist zunächst noch eine Gerichtsverhandlung angesetzt.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert