Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende – Über 7.000 Bremer profitieren davon
Für die Jahre 2020 und 2021 wird bundesweit der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro erhöht. Laut dem Bremer Finanzressort werden davon über 7.000 Bremerinnen und Bremer profitieren.
Die Änderung gilt bundesweit ab dem 1. Juli 2020 für das erste zu begünstigende Kind. Hier steigt der Steuerfreibetrag von 1.908 auf 4.008 Euro an. Damit sollen die besonderen Belastungen Alleinerziehender während der Corona-Pandemie berücksichtigt werden.
Unbürokratische Abwicklung
Der erhöhte Entlastungsbeitrag ist bereits bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) erfasst. Alleinerziehende, die am 26.06.2020 in einem Arbeitsverhältnis standen, brauchen deshalb bei den Finanzämtern in Bremen keinen Antrag zu stellen. Es genügt, wenn sie ihren Arbeitgeber auf die Anpassung hinweisen. Arbeitgeber können die Steuerermäßigung rückwirkend ab Juli 2020 berücksichtigen. Wurde der höhere Entlastungsbetrag in das Lohnsteuerabzugsverfahren ausnahmsweise nicht eingearbeitet, wird dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachgeholt.
Die Anpassung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende geht auf das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz zurück, welches Maßnahmen bündelt, um konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umzusetzen.
Symbolbild: Ab dem 1. Juli steigt der Steuerfreibetrag für das erste Kind von Alleinerziehenden um 2.100 Euro an. Bildquelle: Fotolia.
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