Steuererklärung bei Kurzarbeitergeld

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Der Senator für Finanzen weist darauf hin, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dies greift ab einer Höhe von 410 Euro im Kalenderjahr insgesamt bezogenen Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschutz- oder Elterngeld.

Die Finanzämter freuen sich über jede Steuererklärung die rechtzeitig eingeht. Die Frist für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung selbst erstellen und abgeben, ist zwar bereits am 31. Oktober abgelaufen, doch noch ist es nicht ganz zu spät – es können noch negative Folgen durch eine zügige Abgabe der Steuererklärung vermieden werden. Andernfalls kann es zur Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes kommen, der Festsetzung eines Verspätungszuschlags oder von Zinsen. Alternativ kann die Steuererklärung mit Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins, eines Steuerberatungsbüros oder einer anderen zur Beratung befugten Person abgegeben werden. Wird diese Unterstützung in Anspruch genommen, gilt für die Abgabe der Steuererklärung 2020 eine verlängerte Frist bis 31. Mai 2022. Und natürlich kann die Steuererklärung  auch elektronisch über das Elster-Onlineportal (www.elster.de) abgegeben werden.

Bildquelle: Adobe Stock

Anzeige
Anzeige
Anzeige