Stand nach Ausweitung der Kita-Notbetreuung – Auslastung liegt bei 50 bis 60 Prozent

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Seit dem 20. April haben nun auch Familien, in denen alle Elternteile voll berufstätig sind, einen Anspruch auf eine Kita-Notbetreuung. Laut einer Mitteilung des Bremer Bildungsressorts wurden bereits am ersten Tag 1.502 Kinder in den Kitas betreut.

Mit 1.502 Kindern in insgesamt 221 Kitas liegt die Auslastung bei den großen Trägern Bremens (Kita Bremen, BEK und AWO) am ersten Tag der ausgeweiteten Notbetreuung bei etwa 50 bis 60 Prozent. In Bremerhaven waren es am gleichen Tag 239 Kinder. „Wir rechnen damit, dass die Anzahl weiter ansteigen wird“, so Bildungssenatorin Claudia Bogedan. „Das heißt, die Ausweitung wird weitere Auswirkungen haben. Um verlässliche Zahlen zu haben, müssen wir diese Woche abwarten. In Bremerhaven stoßen wir mit der Fünf-Kinder-Regelung in einer Gruppe etwas schneller an Grenzen, als in Bremen.“

Vorrang haben weiterhin Eltern in systemrelevanten Berufen

Nach wie vor gilt, dass Eltern in systemrelevanten Berufen, wie beispielsweise Feuerwehrleute, Polizisten, Ärzte oder Krankenpfleger, Vorrang haben, wenn es um die Notbetreuung ihrer Kinder geht. Darüber hinaus haben Familien, in denen beide Elternteile (bei Alleinerziehenden natürlich nur ein Elternteil) voll berufstätig sind und keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten haben, ebenfalls einen Anspruch seit dem 20. April. Um das Infektionsgeschehen aber generell weiterhin gering zu halten, appelliert das Bremer Bildungsressort an alle Eltern, sich nach Alternativen umzusehen und gegebenenfalls andere Lösungen zu finden.

Betreuung für Kinder aus schwierigen Verhältnissen

Ebenfalls Vorrang haben Kinder, die aus schwierigen Verhältnissen stammen. Das gilt beispielsweise für Kinder, die einen hohen Unterstützungsbedarf auf Grund von Armut oder schwierigen Lagen in der Familie haben. Zudem gelten als Härtefälle weiterhin Kinder, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind und Kinder, die über das Casemanagement (Jugendamt) analog zu den Kindern mit Schutzkonzepten gemeldet werden.

Anmeldung erforderlich

Wer sein Kind in die Notbetreuung geben muss, der sollte sein Kind unbedingt vorher anmelden und nicht einfach so in der Kita oder der Schule vorbeikommen. Ein entsprechendes Formular gibt es HIER unter dem Punkt „Notbetreuung – Ausweitung und neue Regelungen ab dem 20.4.“

Verlegung in benachbarte Einrichtungen möglich

Sollte die Ausweitung der Notdienstregelungen zur Folge haben, dass die Kapazitäten in einer Einrichtung ausgeschöpft sind, könne es sein, dass Kinder in benachbarten Einrichtungen betreut werden müssen. Dabei werde von den Trägern berücksichtigt, dass die Kinder, die bereits notbetreut werden sowie Kinder unter drei Jahren, in der vertrauten Einrichtung bleiben. In Fällen, in denen Kinder ab drei Jahren in einer anderen Kita betreut werden müssen, werde außerdem darauf geachtet, dass für die Kinder vertrautes Personal mit in die anderen Räumlichkeiten umgesteuert wird. Bisher sei dies aber noch nicht notwendig.

Mehr Informationen zur neuen Verordnung und dazu, welche Berufe genau unter die „systemrelevanten Berufe“ fallen, gibt es HIER unter dem Punkt „Verfügungen, Rundschreiben und Verordnungen“

Bild: Nachdem die Kita-Notbetreuung ausgeweitet wurde, liegt die Auslastung der großen Kita-Träger nach dem ersten Tag bei etwa 50 bis 60 Prozent. Bildquelle: Fotolia.

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