Stahmann gegen medizinische Altersfeststellung bei Flüchtlingen – „Verfahren sind überflüssig“

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Anja Stahmann, Sozialsenatorin der Hansestadt, spricht sich gegen das medizinische Verfahren der Altersfeststellung bei Flüchtlingen aus. Bei vielen unbegleiteten Flüchtlingen ist nicht genau klar, wie alt sie sind. Aus diesem Grund wurden vermehrt Stimmen laut, die das Röntgen der Handwurzelknochen der Flüchtlinge forderten. Stahmann erteilte dieser umstrittenen Methode ein Absage.
 
„Medizinische Verfahren sind oft überflüssig und müssen die Ausnahme bleiben“, so Stahmann. Vielmehr soll die seit 2015 geltende Regelung zur Ermittlung des Alters von minderjährigen Ausländern bestehen bleiben. Zur Zeit wird durch eine „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ das Alter von Flüchtlingen eingeschätzt, sollten diese nicht über Ausweispapiere oder vergleichbare Dokumente verfügen. „Diese gesetzliche Regelung halte ich für richtig und ausreichend, sie ist Praxis in Bremen und ich sehen keinen Bedarf, unsere Verfahren zu ändern“, erklärt die Senatorin.  

Nur in Ausnahmefällen andere Methode

Durch diese Methode wird in den allermeisten Fällen erkannt ob es sich bei dem Antragsteller um einen Minderjährigen oder einen Erwachsen handelt. „Nur in Ausnahmefällen ist eine medizinische Alterseinschätzung erforderlich und vertretbar“, erklärt Stahmann. Erst in solchen Fällen würde ein medizinisches Verfahren in Erwägung gezogen werden. Aber auch hier ist eine hunderprozentige Altersfeststellung nicht gegeben. Wer sich jedoch einem solchem medizinischen Verfahren verweigere, dürfe aber nicht automatisch als volljährig angesehen werden.
 

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1 Kommentar
  1. Frank sagte:

    Alles Blödsinn was Frau Stahmann erzähl finde ich. Wenn Augenschein das alter ermitteln soll/kann, warum sind die meisten denn am 01.01. geboren? Na da hat wohl jemand nur dieses eine Datum im Kopf. Viele Flüchtlinge sind laut Ausweis am 01.01. 2000/2001/2002 geboren, das ist schön bewundernswert. Naja Augen können auch schlechter werden.

    Antworten

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