Sonderauswertung zur Kriminalitätsbelastung durch unbegleitete minderjährige Ausländer in Bremen – „Einzige Straftat ist meist der illegale Grenzübertritt“, so Senatorin Schilling
Eine Sonderauswertung, die gestern, am 25. Juni, dem Senat vorgelegt wurde, hat ergeben, dass 96 Prozent aller unbegleiteten minderjährigen Ausländer, denen zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. April 2024 in Bremen eine Straftat zur Last gelegt worden ist, sich allein wegen des Vorwurfs des illegalen Grenzübertritts verantworten müssen.
Grundlage für die Sonderauswertung waren die 242 Minderjährigen, die in den genannten sieben Monaten in Bremen angekommen sind. Laut Erhebung werden 162 unbegleitete Minderjährige einer Straftat beschuldigt. 155 von ihnen wird ausschließlich die illegalen Einreise vorgeworfen.
Sieben Minderjährige – also 2,9 Prozent aller 242 Personen – sind mit anderen Straftaten in Erscheinung getreten: Diebstahl, Betrug, Hausfriedensbruch, Raub oder Bedrohung. Fünf von ihnen werden mehrere Straftaten zur Last gelegt – 3, 5, 11, 15 beziehungsweise 42.
Kein generelles Kriminalitätsrisiko
„Die Sonderauswertung zeigt, dass unbegleitete Minderjährige in Bremen kein generelles Kriminalitätsrisiko darstellen“, betonte Sozial- und Justizsenatorin Dr. Claudia Schilling. „Auch, wenn der illegale Grenzübertritt eine Straftat ist, geht von diesem Delikt keine Gefährdung für die Öffentlichkeit aus.“
Konzentrieren müssten sich die Strafverfolgungsbehörden auf diejenigen Minderjährigen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung tatsächlich gefährden: „In solchen Fällen ist dann auch der Jugendstrafvollzug ein erforderliches Instrument.“
Bild oben: Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Justiz und Verfassung
Bildnachweis: Senatspressestelle
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