Solardächer werden in Bremen Pflicht

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Die öffentliche Anhörung zum ersten Entwurf des Bremischen Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zur Stromerzeugung aus Solarenergie (BremSolarG) ist am 31. Januar 2023 gestartet. Im nächsten Schritt werden alle relevanten Institutionen, Verbände und wichtige zivilgesellschaftliche Initiativen um Bewertung und Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf gebeten.

Das Land Bremen hat es sich gemäß der Enquetekommission der Bremischen Bürgerschaft zum Ziel gesetzt, seine Treibhausgasemissionen drastisch zu reduzieren und bis 2038 Klimaneutralität zu erreichen. Zur Umsetzung der empfohlenen Klimaschutzstrategie sei eine Solardachpflicht erforderlich. Es sollen für Photovoltaikanlagen geeignete Dachflächen möglichst weitgehend genutzt aber auch Potenzialflächen auf Neubauten und über Neubauten von versiegelten Kraftfahrzeugstellplätzen erst geschaffen werden. Zu diesem Zwecke schreibt das Gesetz eine allgemeine Pflicht für Bauträger von Neubauten zur Installation und zum Betrieb von PV-Anlagen auf 70 Prozent der geeigneten Bruttodachfläche vor. Außerdem soll es eine anlassbezogene Pflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden geben, die erst entsteht, wenn das Dach des Gebäudes grundlegend saniert wird. Daneben ist für Bauträger beim Neubau (hier besteht die Pflicht zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes) versiegelter Stellplätze für Kraftfahrzeuge ab einer Gesamtgröße von 25 Stellplätzen die Pflicht geregelt, diese zu mindestens 60 Prozent zu überdachen und möglichst weitgehend mit einer Photovoltaikanlage auszustatten.

Eine profitable Pflicht?

Klimaschutzsenatorin Dr. Maike Schaefer: „Die Klimakrise ist weit vorangeschritten, uns rennt die Zeit davon. Damit wir die notwendigen Emissionsreduktionen in Bremen erreichen können, braucht es ambitionierte Maßnahmen. Ich freue mich sehr, dass wir mit diesem bedeutenden Gesetzesentwurf nun den ersten Schritt gehen. Durch die Einführung einer Pflicht für Bauherren und Eigentümerinnen und Eigentümer von Neubauten und Bestandsgebäuden, Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen zu installieren und zu betreiben, können wir die Potenziale, die uns Solarenergie bietet, möglichst schnell nutzen. Auch Hausbesitzerinnen und –besitzer profitieren davon, wenn sie eine PV- oder Solarthermieanlage auf ihrem Dach installieren, da sich diese nach kurzer Zeit energetisch amortisiert. Der Krieg in der Ukraine zeigt zudem die Dringlichkeit einmal mehr auf: Die Solardachpflicht trägt nicht nur zu einer klimaneutralen, sondern auch zu einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung in Bremen bei.“

So geht es jetzt weiter

Nachdem die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2023 abgeschlossen sein wird, werden gegebenenfalls Gesetzesanpassungen vorgenommen. Die Deputation für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie sowie die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung werden voraussichtlich im März dazu beraten und beschließen. Eine entsprechende Senatsbefassung ist für April geplant, so dass laut aktueller Planung die Bremische Bürgerschaft das „BremSolG“ in der Sitzung am 26. April 2023 beschließen und dieses ab Mai in Kraft treten kann. „Klar ist aber, dass es Übergangsfristen, Ausnahmen, Anrechnungsmöglichkeiten sowie Befreiungstatbestände geben wird. Im nächsten Schritt werten wir die Ergebnisse der Anhörung aus, passen den Entwurf entsprechend an und geben ihn dann in die politischen Gremien. Um den Planenden, Bauenden und Eigentümerinnen und Eigentümer die Umsetzung der Bremer Solarpflicht zu erleichtern, wird der der Senat nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Informations- und Beratungsangebote schaffen. Wir lassen hier niemanden alleine“, betont Schaefer.

Bildquelle: Bill Mead / Unsplash

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