Solardächer werden in Bremen Pflicht
Die öffentliche Anhörung zum ersten Entwurf des Bremischen Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zur Stromerzeugung aus Solarenergie (BremSolarG) ist am 31. Januar 2023 gestartet. Im nächsten Schritt werden alle relevanten Institutionen, Verbände und wichtige zivilgesellschaftliche Initiativen um Bewertung und Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf gebeten.
Eine profitable Pflicht?
So geht es jetzt weiter
Nachdem die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2023 abgeschlossen sein wird, werden gegebenenfalls Gesetzesanpassungen vorgenommen. Die Deputation für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie sowie die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung werden voraussichtlich im März dazu beraten und beschließen. Eine entsprechende Senatsbefassung ist für April geplant, so dass laut aktueller Planung die Bremische Bürgerschaft das „BremSolG“ in der Sitzung am 26. April 2023 beschließen und dieses ab Mai in Kraft treten kann. „Klar ist aber, dass es Übergangsfristen, Ausnahmen, Anrechnungsmöglichkeiten sowie Befreiungstatbestände geben wird. Im nächsten Schritt werten wir die Ergebnisse der Anhörung aus, passen den Entwurf entsprechend an und geben ihn dann in die politischen Gremien. Um den Planenden, Bauenden und Eigentümerinnen und Eigentümer die Umsetzung der Bremer Solarpflicht zu erleichtern, wird der der Senat nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Informations- und Beratungsangebote schaffen. Wir lassen hier niemanden alleine“, betont Schaefer.
Bildquelle: Bill Mead / Unsplash