Soforthilfe für freischaffende Künstler – einmaliger Zuschuss bis maximal 2.000 Euro

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Am 31. März hat der Bremer Senat ein neues Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstler beschlossen. Dieses ist insgesamt mit 500.000 Euro dotiert. Die Antragsstellung ist ab dem 2. April möglich.

Da die bisherigen Förderprogramme auf die Abmilderung der laufenden betrieblichen Kosten gerichtet waren, hat der Bremer Senat am 31. März ein weiteres Sofortprogramm beschlossen, das auf die speziellen Arbeits- und Produktionsbedingung von freischaffenden Künstlern angepasst ist. Kultur-Staatsrätin Carmen Emigholz rechnet, aufgrund einer bereits eingerichteten Task Force im Ressort, mit einer schnellen Bearbeitung und womöglich ersten Auszahlungen in der kommenden Woche.

Beantragung ab dem 2. April möglich

Anträge können ab Donnerstag, 2. April, eingereicht werden. Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis einer persönlichen Existenzgefährdung. Gewährt werden soll den Künstlern mit Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven, unter Vorlage eines Nachweises zur Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse und nachweisbaren Einnahmeausfällen, ein einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal 2.000 Euro. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Nur zur Bewältigung der Notlage

Für das Programm stehen Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung. Diese werden jedoch nicht für alle Künstler in Bremen ausreichen, so die Behörde. Voraussetzung sei daher eine wegen der Coronavirus-Krise seit dem 18. März eingetretene oder schon bis 31. Mai drohende Notlage. Einkünfte aus anderen Quellen in dem genannten Zeitraum müssen angegeben und angerechnet werden. Die notwendigen Angaben können nicht überprüft und müssen daher zur Rechtssicherheit eidesstattlich versichert werden.

Keine Doppelförderung

Eine Doppelförderung (etwa durch zusätzliche Bundesprogramme) ist ausgeschlossen. Kulturschaffende, die Mittel aus dem Bundefonds aufgrund weiterlaufenden Sachaufwands beantragen können, werden ausdrücklich gebeten, dies auch zu tun, so die Kulturbehörde. Explizit handelt es sich bei dem Förderprogramm um ein Landesprogramm, somit sind auch Künstler aus Bremerhaven antragsberechtigt.

Weitere Infos, Anträge und häufig gestellte Fragen

Weitere Informationen zum Sofortprogramm gibt es auf der Seite der Kulturbehörde.

Die PDF-Dokumente können auch direkt hier herunter geladen werden:

Antragsformular
Förderrichtlinien
Antworten auf häufig gestellte Fragen

Zu richten sind die Anträge per Mail an kuenstlersoforthilfe@kultur.bremen.de oder postalisch an:

Der Senator für Kultur
Stichwort Künstlersoforthilfe
Altenwall 15/15
28215 Bremen

Bild: Unter bestimmten Voraussetzungen können freischaffende Künstler in Bremen und Bremerhaven bis 2.000 Euro Soforthilfe bekommen. Bildquelle: Fotolia.

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