So häufig klagen Arbeitnehmer und -geber in Bremen
Ob bei Kündigungsschutz, Vergütungsansprüchen oder Abmahnungen: Jährlich müssen Streitigkeiten am Arbeitsplatz an Deutschlands Arbeitsgerichten geklärt werden. 2025 wurden durchschnittlich 9,4 Verfahren pro 1.000 Beschäftigten eingeleitet – der höchste Wert seit fünf Jahren.
Laut eines Vergleichs des Verbraucherportals Allright, bei dem über 1,78 Millionen Urteilsverfahren analysiert wurden, liegt die Klage-Quote in Bremen bei durchschnittlich 11,4 Verfahren pro 1.000 Beschäftigten. Gegenüber dem Tiefstwert von 9,0 im Jahr 2022 ist das ein Anstieg um 27 Prozent. Dass Wiesbaden mit 6.393 abgeschlossene Urteilsverfahren im Jahr 2025 (entspricht 25,1 Klagen pro 1.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) Spitzenreiter der Analyse ist, liegt auch daran, dass in der hessischen Landeshauptstadt sämtliche Beitragsklagen gegen Baubetriebe in Westdeutschland verhandelt werden.
Frankfurt mit niedrigster Quote
Deutlich seltener als in Bremen gehen Arbeitnehmer und -geber in Frankfurt (Oder) vor das Arbeitsgericht: Die Quote in der brandenburgischen Stadt liegt mit durchschnittlich 5,7 Verfahren pro 1.000 Beschäftigten am niedrigsten. Auch in Ulm müssen Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Abmahnungen nur selten vor Gericht geklärt werden (6,3 Verfahren).
Deutschlandweit liegt die Zahl der Verfahren derzeit aber auf dem höchsten Stand seit fünf Jahren und ist seit 2022 um rund 25 Prozent gestiegen.
Kündigung nicht vorschnell akzeptieren
Dazu Paul Krusenotto, Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte bei Allright: „Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist angespannt, viele Unternehmen müssen sparen, bauen Stellen ab oder strukturieren ganze Bereiche neu. Entsprechend viele Beschäftigte sind derzeit mit Kündigungen, Abfindungen oder Aufhebungsverträgen konfrontiert.“ Betroffenen empfiehlt er, eine Kündigung möglichst schnell juristisch prüfen zu lassen, denn nach drei Wochen gilt sie grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Beschäftigte sollten sie deshalb nicht vorschnell hinnehmen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, denn häufig lässt sich noch etwas erreichen, beispielsweise der Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine bessere Abfindung. Zudem lassen sich viele Konflikte außergerichtlich lösen – und selbst vor Gericht enden erfahrungsgemäß rund 95 Prozent der Verfahren mit einem Vergleich.
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