Silvester-Feuerwerk: Wo darf man, was darf man?

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Die Forderung des Präsidenten der Bundesärztekammer, die Knallerei zu Silvester zu untersagen, trifft im Bremer Senat auf Zustimmung. Auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, hatte sich für das Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk ausgesprochen und für zentral organisierte Feuerwerke plädiert.

Innensenator Ulrich Mäurer: „Wir erleben das immer wieder: Personengruppen bewerfen sich alkoholisiert gegenseitig mit Böllern und die Städte sind anschließend tagelang verdreckt – unter dem Strich ist dieses Ritual ein einziges Ärgernis.“  Seine Behörde hatte auf der Innenministerkonferenz (IMK) bereits im Herbst 2021 darauf gedrungen, dass künftig die Kommunen selber entscheiden sollten, ob oder wo privates Feuerwerk gestattet wird. Der jetzige Stand ist aus Sicht der Innenbehörde enttäuschend: Auf Grundlage einer bremischen Polizeiverordnung kann es in der Silvesternacht lediglich an der Schlachte ein Böller/Raketenverbot geben (von der Teerhofbrücke bis zur Bürgermeister-Smidt-Brücke). Denn dort gab es während der Silvesterfeiern in früheren Jahren viele gefährliche Situationen im Zusammenhang mit Feuerwerk und großen Menschenansammlungen. Für ein generelles Feuerwerkverbot für ganz Bremen mangelt es an einer Gesetz- beziehungsweise Verordnungskompetenz.

„Böllern ist endgültig aus der Zeit gefallen“

Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, beklagt, dass „rund um Silvester die Notaufnahmen und Kliniken in Bremen jedes Jahr zusätzlich belastet werden. Verletzungen des Innenohrs, an Händen, Armen und im Gesicht zeigen deutlich, wie gefährlich die Benutzung von Knallkörpern sein kann. Neben Menschen werden aber auch Tiere stark beeinträchtigt. So sehr, dass wir rund um den Zoo am Meer schon eine Feuerwerksverbotszone eingerichtet haben. In Anbetracht dieser Gefahren benötigen wir einen anderen Umgang mit Feuerwerk.“ Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau pflichtet dem bei: „Im Sinne des Umwelt- Tier- und Gesundheitsschutzes wäre es angebracht, die private Silvesterböllerei abzuschaffen und stattdessen zentrale Feuerwerke anzubieten. Die Knallerei versetzt Wild- und Haustiere in Panik, verpestet unsere Luft und es entstehen Berge von unnötigem Müll. Neben diesen seit langem bekannten Argumenten sollten wir in diesem Jahr auch wieder verstärkt an die vielen traumatisierten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, Afghanistan und weiteren Kriegsgebieten denken, die unter der Böllerei besonders leiden. Meines Erachtens ist Böllern endgültig aus der Zeit gefallen.“

Bestehende Feuerwerksverbotszonen

In der Stadtgemeinde Bremen:

  • das Schnoorviertel (nach Sprengstoffgesetz)
  • im Umfeld von 150 Metern um das Bremer Rathaus (nach Sprengstoffgesetz)
  • an der Schlachte zwischen Teerhofbrücke und Bürgermeister-Smidt-Brücke (nach Polizeigesetz)
Beim Schnoorviertel handelt es sich um ein historisch wertvolles Viertel in der Bremer Altstadt. Zahlreiche Häuser sind dort noch in ihrem ursprünglichen Zustand mit sichtbarem Fachwerk, das häufig unter dem Einsatz von Naturbaustoffen restauriert wurde. Diese sind leicht entzündlich und schützenswert, weshalb ein Feuerwerksverbot eine richtige und wichtige Maßnahme vor Ort ist. Selbiges gilt für den Bereich rund um das Rathaus Bremen. Beim Rathaus handelt es sich um ein UNESCO- Welterbe mit großflächig bemalten Holzdecken, einem historischen Ständerwerk sowie Holzschnitzereien. Hier besteht ebenfalls ein erhebliches Risiko, dass eventuelle Brände große Schäden anrichten könnten.
In Bremerhaven gibt es zwei Feuerwerksverbotszonen, die sich beide in direkter Umgebung des Zoos am Meer befinden:
  • Bereich 1: Willy-Brandt-Platz und südlicher Bereich Neuer Vorhafen Schleuse
  • Bereich 2: Barkhausenstraße / Columbusstraße, Fußgängerbrücke Alter Hafen in Richtung Weserdeich, durch den Durchgang des Schifffahrtsmuseums bis an die Landesgrenze in der Weser, Weser bis zur Höhe der Schleusenstraße, hierzu zählen auch: Pontonanlage für das Seebäderschiff, Willy-Brandt-Platz, Neuer Vorhafen Schleuse, Pontonanlage der Schlepperliegeplätze.

In den Bereichen 1 und 2 gilt ganzjährig ein vollständiges Feuerwerksverbot. In Bereich 2 wird es aber zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 1 Uhr am 1. Januar ausgesetzt. Somit ist dort ein Silvesterfeuerwerk möglich.

Generell gilt das Feuerwerksverbot in Bremen und Bremerhaven im Umkreis von 150 Metern von folgenden Orten:

  • Reet- und Fachwerkhäusern
  • Tanklagern und Tankstellen
  • Rund um den Flughafen

Raketen dürfen auch nur dann abgefeuert werden, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet werden. Überdies muss die Entfernung zwischen Flughafengrenze und dem Abbrennplatz mindestens 1.500 Meter betragen; die Flughöhe des Flugkörpers darf 100 Meter nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen können je nach Gefährdung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Außerdem darf Silvesterfeuerwerk im Land Bremen nur zwischen dem 31. Dezember 18 Uhr und dem 1. Januar 1 Uhr abgebrannt werden. Davon unberührt bleibt das gesetzliche Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen. Diese Regelungen gelten fortlaufend in allen Jahren. Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffrecht können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 geahndet werden. Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung (Schlachte) können ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.

Bildquelle: Jakob Lund / Fotolia

 

 

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