Silvester 2023: Feuerwerksverbotszonen im Land Bremen
Auch zu Silvester 2023 gibt es im Land Bremen wieder Feuerwerksverbotszonen.
In der Stadtgemeinde Bremen sind folgende Bereiche betroffen:
Schnoorviertel
Beim Schnoorviertel handelt es sich um ein historisch wertvolles Viertel in der Bremer Altstadt. Zahlreiche Häuser sind dort noch in ihrem ursprünglichen Zustand mit sichtbarem Fachwerk, welches häufig unter dem Einsatz von Naturbaustoffen restauriert wurde. Diese sind leicht entzündlich und schützenswert, weshalb ein Feuerwerksverbot eine richtige und wichtige Maßnahme vor Ort ist.
Umfeld vom Bremer Rathaus
Selbiges gilt für den Bereich rund um das Rathaus Bremen. Beim Rathaus handelt es sich um ein UNESCO-Welterbe mit großflächig bemalten Holzdecken, einem historischen Ständerwerk sowie Holzschnitzereien. Hier besteht ebenfalls ein großes Risiko, dass eventuelle Brände große Schäden anrichten könnten. An der Schlachte gab es während der Silvesterfeiern in früheren Jahren viele gefährliche Situationen im Zusammenhang mit Feuerwerk und großen Menschenansammlungen.
Schlachte
An der Schlachte zwischen Teerhofbrücke, auf der Bürgermeister-Smidt-Brücke (nach Polizeigesetz) und der Teerhofbrücke gilt ein Abbrennverbot. Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung an der Schlachte können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Außerdem
Darüber hinaus gilt das Feuerwerksverbot in Bremen und Bremerhaven im Umkreis von 150 Metern von folgenden Orten: Reet- und Fachwerkhäusern, Tanklagern und Tankstellen, rund um den Flughafen. Zum Schutz des Luftverkehrs ist weiterhin zu beachten: Raketen dürfen nur dann abgefeuert werden, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet werden. Überdies muss die Entfernung zwischen Flughafengrenze und dem Abbrennplatz mindestens 1.500 Meter betragen. Zuwiderhandlungen können je nach Gefährdung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro belegt werden.
Wann dürfen Feuerwerke gezündet werden?
Des Weiteren darf Silvesterfeuerwerk im Land Bremen nur zwischen dem 31. Dezember 2023, 18 Uhr, und dem 1. Januar 2024, 1 Uhr, abgebrannt werden. Davon unberührt bleibt das gesetzliche Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen. Diese Regelungen gelten fortlaufend in allen Jahren. Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffrecht sind Bußgeld bewehrt und können mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Bild oben: Adobe Stock
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