Senatorin Stahmann fordert Streichung von Paragraf 219a – „Relikt aus einer alten Denke“

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Der Paragraf 219a sorgt seit einiger Zeit für zahlreichen Gesprächsstoff in Deutschland. Nicht wenige fordern die Abschaffung der „Abtreibungs-Regelung“ im Strafgesetzbuch. Gemeinsam mit Hamburg, Rheinland-Pfalz und Berlin hat Bremen einen Antrag vorgelegt, der die Streichung des Paragrafen fordert.
 
„Paragraf 219a ist ein Relikt aus einer alten Denke. Er gehört in die Mottenkiste der Geschichte unseres Landes“, so Senatorin Anja Stahmann. Nach Hamburg, Rheinland-Pfalz und Bremen, hat sich jetzt auch das Bundesland Berlin einem Antrag angeschlossen, der diesen Paragrafen löschen soll. Der Paragraf 219a besagt, dass Informationen rund um das Thema „Abtreibung“ und den dazugehörigen angewandten medizinischen Methoden als „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ gelten und somit unter Strafe stehen.
 
Aus Sicht der der Senatorin ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Berufsordnung für Ärzte in Deutschland vollkommen ausreichend. „Verboten sind danach berufswidrige, insbesondere anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung sowie Werbung, die gegen die Menschenwürde verstößt“, so Stahmann. Der neue Gesetzentwurf der Bundesrepublik werfe zu dem neue Probleme auf: Ärzte können Interessenten eine Informationsliste des Bundes geben, auf der unter anderem alle Ärzte geführt werden, die Abtreibungen vornehmen. Diese Liste ist auch für Abtreibungsgegner einsehbar. „Ich fürchte, viele wollen auf einer solchen zentralen Liste nicht geführt werden, vor allem Ärztinnen und Ärzte“, erklärt Stahmann.
 

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