Senatorin für Justiz erlässt mehrere Maßnahmen – Eingeschränkte Besuche im Gefängnis

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Bislang gibt es in den Gefängnissen in Bremen und Bremerhaven keinen Fall des derzeit grassierenden Corona-Virus. Damit das auch so bleibt, hat die Senatorin für Justiz, Claudia Schilling, Maßnahmen beschlossen, die unter anderem die Besuchszeiten und den Haftantritt betreffen.

Um das Risiko eines Corona-Ausbruchs in der Justizvollzugsanstalt Bremen sowie in der Teilanstalt Bremerhaven zu senken und das dortige Personal zu entlasten, wurden folgende Maßnahmen erlassen:

Aufschub für Haftantritt bis Mitte Mai

Personen, die in Bremen beispielsweise wegen nicht gezahlter Geldstrafen eine Ersatzfreiheiftstrafe leisten müssen, sollen einen Aufschub ihres Haftantritts bis zum 15. Mai 2020 bekommen, insofern keine Vollstreckungsverjährung droht oder zwingende präventive Gründe dagegensprechen.

Gefangene, die bereits wegen nicht gezahlter Geldstrafen in Haft sitzen, dürfen die JVA – sofern keine Vollstreckungsverjährung droht – vorerst bis zum 15. Mai verlassen.

Besuchszeiten werden gestrichen

Außerdem gelten für bisherigen Besuchszeiten für die JVA bis zum 15. Mai vorerst nicht mehr. Ausgenommen sind Verteidigerbesuche. Diese sind weiterhin zugelassen. In begründeten Einzelfällen kann auch darüber hinaus ein Besuch ermöglicht werden. Dieser darf dann allerdings nur zeitlich begrenz stattfinden und durch eine Trennscheibe erfolgen.

„Bislang gibt es keinen Corona-Fall in der JVA“, so Staatsrat Björn Tschöpe. „Durch die nun getroffenen Maßnahmen wollen wir einerseits das Risiko minimieren, das durch neue ESF-Häftlinge oder Besucher das Virus in die Anstalt getragen wird. Darüber hinaus schaffen wir zudem durch die Unterbrechung der Ersatzfreiheitsstrafe von Gefangenen, die gegenwärtig in der JVA einsitzen, eine Entlastung für die JVA-Beschäftigten sowie Raum, um möglicherweise in Zukunft unter den Gefangenen auftretende Corona-Verdachtsfälle zu isolieren. Wir wissen darum, dass gerade die Aussetzung der Besuchsregelungen für die Gefangenen und ihre Angehörigen alles andere als leicht ist. Angesichts der momentanen Situation ist diese Maßnahme allerdings unumgänglich, um sowohl die Gefangenen als auch die JVA-Beschäftigten zu schützen.“

Bild: Zur Vermeidung einer Ausbreitung des Corona-Virus in den Gefängnissen, hat die Justizsenatorin besondere Maßnahmen beschlossen.

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