Senat verbietet Feuerwerk an Silvester – Potential für Menschenansammlungen minimieren

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Vom Bremer Senat wurde heute (22. Dezember) entschieden, dass im Land Bremen zum Jahreswechsel kein Feuerwerk durchgeführt werden darf. Dazu hatten Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Claudia Bernhard (LINKE), Senatorin für Gesundheit, Verbraucherschutz und Frauen, angeregt. Nicht einmal das Abbrennen von Böllern und Raketen aus dem vergangenen Jahr ist gestattet. Bußgelder in Höhe von 50 Euro oder 100 Euro werden bei Vergehen fällig.
 
Nachdem das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Freitag, 18. Dezember, das allgemeine Böllerverbot an Silvester für Niedersachsen außer Kraft setzte, wurde der Bremer Beschluss zum Thema Feuerwerk an Silvester mit Spannung erwartet. Vor diesem Urteil war zu hören gewesen, dass Bremen sich nach dem ausrichten wolle, was im benachbarten Niedersachsen umgesetzt wird. Jetzt kam es doch anders, denn der Senat untersagte jegliches Feuerwerk, um zu verhindern, dass das Gesundheitssystem noch stärker belastet wird.
 

Feuerwerk bei sich zu haben, kann mit 50 Euro belangt werden

Schon zu einem früheren Zeitpunkt hatte das Bundesinnenministerium (BMI) ein Verkaufsverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, also Objekte mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, die ausschließlich an Personen im Alter von über 18 Jahren ausgegeben werden dürfen, angeordnet. Obendrein wurde im Land Bremen ein stadtweites Abbrennverbot von Raketen und Böllern verhängt.

Reste von Feuerwerksartikeln aus dem vergangenen Jahr dürfen daher an Silvester auch nicht in Anspruch genommen werden. Wenn die Verordnung missachtet wird, kann das mit Bußgeldern geahndet werden. Fürs Abrennen beträgt die Strafe 100 Euro und fürs Mitführen von Feuerwerk die Hälfte, nämlich 50 Euro. „Die Erfahrungen zeigen, dass kaum jemand allein ein Feuerwerk abbrennt, sondern, dass es regelmäßig aus Gruppen heraus erfolgt“, stellt Innensenator Ulrich Mäurer fest.
 

Genutzt werden darf Kleinstfeuerwerk, das ganzjährig erhältlich ist

Es gelte, jeden Anreiz für Menschenansammlungen zu unterbinden. Damit den drohenden Infektionsgefahren in der Öffentlichkeit entgegengewirkt werden kann, habe das herausragende Bedeutung. Außerdem sei eine zusätzliche Beanspruchung durch Unfälle verbunden mit Raketen und Böllern an Silvester zwingend zu vermeiden.

Mäurer teilt mit: „Alles, was in den Krankenhäusern und im Rettungsdienst noch obendrauf kommen könnte und was wir verhindern können, gilt es zu verhindern.“ Von Vorteil sei die gegenüber der bundesweiten Regelung in Bremen verschärfte Verordnung für die Polizei insofern, dass sie in der Silvesternacht nicht zwischen eventuell illegal angeschafften Böllern und Raketen sowie Überbleibseln aus dem Vorjahr zu unterscheiden brauche.

Im Gegensatz zur niedersächsischen Regelung, die das OVG Lüneburg vorläufig gekippt hat, ist in der bremischen Regelung eine Begrenzung auf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 angedacht. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1, wozu beispielsweise Wunderkerzen oder Knallerbsen gehören, die das gesamte Jahre über zum Kauf bereitstehen, dürfen im Land Bremen weiterhin abgebrannt werden.
 

Vier andere Bundesländer gehen ähnlich vor

Die dichtere Besiedlung im Land Bremen stellt einen wesentlichen Unterschied zu Niedersachsen dar. Ähnlich strikte Regeln wie Bremen weisen die vier Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz auf. „Wir müssen einfach anerkennen, dass wir derzeit drängendere Probleme haben, die es zu bewältigen gibt. Ein Jahreswechsel mal ohne Knallerei ist sicherlich auch für die Fans eines Feuerwerks zu ertragen“, erklärt der Innensenator.
 
Symbolbild: Gemäß eines Beschlusses des Senats ist das Zünden von Böllern und Raketen dieses Jahr im Land Bremen zu Silvester nicht erlaubt. Bildquelle: Adobe Stock

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