Senat und Schausteller einigen sich – Freimarkt wird unter Auflagen stattfinden

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In Bremen wird es in diesem Herbst (vom 2. Oktober bis 1. November) einen Freimarkt mit Einschränkungen geben. Darauf haben sich der Bremer Senat und die Schausteller nach intensiven Gesprächen am 11. September geeinigt. Zu den Einschränkungen gehört unter anderem, dass nur bis zu 6.000 Menschen gleichzeitig den Freimarkt besuchen dürfen. Auch das vom Senat beschlossene Alkoholverbot bleibt bestehen.

Bis zuletzt gab es Uneinigkeiten zwischen den Schaustellern und dem Bremer Senat in der Frage, unter welchen Bedingungen der Bremer Freimarkt in diesem Jahr stattfinden kann. Ein Konzept des Senats hatte beispielsweise vorgesehen, dass es in diesem Jahr keinen Alkoholausschank und keine Festzelte geben könne und, dass sich maximal 6.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten dürfen. Der Schaustellerverband hatte allerdings kritisiert, dass vor allem durch das Alkoholverbot viele Menschen dem Freimarkt fern bleiben würden und so die Einnahmen für die Schausteller deutlich sinken würden. Nun hat es aber doch eine Einigung gegeben.

Senat übernimmt einen Teil der Kosten

Um die Einnahmen für die Schausteller nicht noch zusätzlich zu schmälern, hat sich der Senat dazu bereit erklärt, den Schaustellern die Kosten für die Stellplätze zu erlassen und veranstaltungsbezogenen Kosten, insbesondere die Kosten für die Umsetzung des Hygienekonzeptes zu übernehmen. Außerdem will der Senat durch zusätzliches Marketing mehr Menschen auf den „Freipark“ aufmerksam machen. Um diese Kosten zu decken, geht der Senat von einem Betrag bis zu 800.000 Euro aus. „Ein Freizeitpark unter Corona Bedingungen ist wirtschaftlich eine große Herausforderung für die Schausteller“, sagte Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt. „Mir war es wichtig, die Argumente der Schausteller ernst zu nehmen. Daher habe ich mich dafür eingesetzt, einen Rahmen zu schaffen, der sich für die Betriebe lohnt und natürlich auch attraktiv für die Besucherinnen und Besucher ist. Ich freue mich, dass wir nun trotz aller Schwierigkeiten gemeinsam eine Lösung gefunden haben.“

Einmalige Lösung

Der Senat machte außerdem darauf aufmerksam, dass es sich um eine einmalige Lösung handle, die sich so nicht eins zu eins auf andere Feste, Märkte oder Ähnliches übertragen lasse. Dennoch sehe man in dem Freimarkt auch eine Chance, unter Beweis zu stellen, dass Großveranstaltungen und Volksfeste in Zeiten der Pandemie unter Auflagen sicher durchführbar sind. „Wir wollen beweisen, dass Corona und Rummel sich nicht ausschließen“, betonte die Ausrichterin der Veranstaltung, Bettina Robrahn-Böker, Geschäftsführerin der Veranstaltungsgesellschaft Bremer Schausteller. „Mit dem temporären Freizeitpark werden wir zeigen, dass wir unseren Beruf mit den notwendigen Hygienekonzepten vereinbaren können“, ergänzt Susanne Keuneke, Verein der Schausteller und Marktkaufleute.  „Nach den konstruktiven Gesprächen freuen wir uns darauf, den Bremerinnen und Bremern im Oktober mit „Ischa Freipaak“ einen gelungenen Ersatz für die ganze Familie zu präsentieren.“

Alle Details zur Durchführung hat das Team von „buten un binnen“ (Radio Bremen) in einem Video zusammengefasst:

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.butenunbinnen.de zu laden.

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Bild: In diesem Jahr soll der Freimarkt als „Freipark“, also ohne Festzelte und ohne Alkohol stattfinden. 

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