Senat sagt Farbvandalismus den Kampf an

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Unsere Straßen sind vielfach durch illegale Graffiti oder „Tags“ (Schriftzüge oder Zeichen) an Häuserfassaden und Bauwerken ver(un)ziert: Allein im Jahr 2021 wurden in Bremen fast 800 solcher Straftaten registriert.

Gerade in belebten Bereichen und an touristischen Zielen etwa am Hauptbahnhof und an der Schlachte sei, so Innensenator Ulrich Mäurer, derlei Farbvandalismus nicht mehr zu tolerieren: „Illegale Graffiti sind nicht nur für viele Menschen ein ästhetisches Ärgernis. Die Sachbeschädigungen bedeuten auch einen hohen wirtschaftlichen Schaden für private Eigentümerinnen und Eigentümer und auch die öffentliche Hand.“ Öffentliche Haushaltsmittel zur Beseitigung sind kaum vorhanden, sodass bislang lediglich politisch, religiös und sexistisch motivierte Parolen zeitnah entfernt werden. Mäurer: „Wir wollen aber, dass möglichst viele illegale Graffiti schnell verschwinden.“ Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, sagte dazu: „Wichtig für mich ist die Unterscheidung zwischen kreativen und künstlerisch wertvollen Graffitis oder den Tags und sinnlosen Farbschmierereien im öffentlichen Raum. Letztere zu beseitigen, um die Stadtsauberkeit zu verbessern, wird die Wohn- und Lebensqualität erhöhen und sich positiv auf Faktoren wie etwa den Tourismus auswirken. Zugleich ist es mir ein Anliegen, Graffiti-Künstlerinnen und -Künstlern mehr Freiflächen anzubieten, um diese Szene aktiv zu unterstützen.“ Zur Vermeidung und Reduzierung illegaler Farbschmierereien, aber auch zur Förderung der künstlerischen Aspekte von Graffiti, hat sich der Senat auf ein ressortübergreifendes Konzept für die Stadt Bremen geeinigt. Das Konzept nach Freiburger Vorbild umfasst insgesamt 14 Maßnahmen und sieht unter anderem folgendes vor:

  • Die Erhöhung der Aufklärungsquote für Sachbeschädigungen durch Graffiti und die Gewährleistung einer unkomplizierten Anzeigenerstattung per Telefon oder online. Täterinnen und Täter sollen häufiger auf frischer Tat per Notruf gemeldet werden, damit die Polizei direkt eingreifen und ihnen die Sachbeschädigung nachweisen kann. So können gegebenenfalls auch Serien erkannt werden und den Täterinnen entsprechende Regressforderungen auferlegt werden.
  • Für jugendliche oder heranwachsende Täterinnen und Täter sollen für das Strafverfahren durch die Jugendhilfe erzieherische Maßnahmen entwickelt werden, durch die die entstandenen Schäden dann bei den Geschädigten behoben werden. Ein so pädagogisch begleitetes Angebot, das zudem bestenfalls die entstandenen Schäden bei den Geschädigten behebt, ist gegenwärtig in Bremen nicht vorhanden. Bis Ende 2023 wird durch die Jugendhilfe im Strafverfahren geprüft, ob ein pädagogischer Ansatz zur Ermöglichung entsprechender erzieherischer (auch diversionsgeeigneter) Maßnahmen in Abstimmung mit der Polizei Bremen erforderlich ist und entwickelt werden sollte.
  • Abschluss von Vereinbarungen mit dem Verein Hoppenbank e.V. sowie der Malerinnung Bremen über verlässliche Reinigungsmaßnahmen in mindestens einem Stadtteil analog zu dem Pilotprojekt in Vegesack, gegebenenfalls durch bereits wegen Sachbeschädigungen in Erscheinung getretene Straffällige.
  • Private Hauseigentümerinnen und –eigentümer sollen zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit dem Zusatz für einen Graffiti-Schutz motiviert werden, in dem sie im Schadensfall einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 200 Euro zu der Selbstbeteiligung erhalten.
  • Eine Vereinbarung mit den bremischen Wohnungsbaugesellschaften (Gewoba, Brebau, EspaBau und Vonovia), illegale Farbverschmutzungen an ihren Gebäuden zu entfernen. Demnach sollen Farbschmierereien zunächst in ausgewählten Ortsteilen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden beseitigt oder zumindest unkenntlich gemacht werden.
  • Das selbstgesetzte Ziel, illegale Farbschmierereien an Gebäuden, die sich im Eigentum der Stadtgemeinde oder des Landes befinden, schneller beseitigen zu lassen, durch die betroffenen Ressorts konsequent Strafanträge zu stellen und im Zivilklageverfahren Verursacherinnen und Verursacher finanziell in die Pflicht zu nehmen.
  • Die regelmäßige Entfernung von Schmierereien und Aufklebern auf Abfallbehältern, Ampel- und Lichtmasten, Bänken, Verteilerkästen, Straßenschildern im touristischen Bereich der Innenstadt. Gerade diese allgegenwärtigen Objekte haben großen Einfluss auf das Sauberkeitsempfinden von Passantinnen und Passanten und müssen mehr in den Fokus von Reinigungsarbeiten gerückt werden.
  • Die Priorisierung von Kunst im öffentlichen Raum bei der Beseitigung der Schäden, da in der Regel aufwändige Restaurationen notwendig sind. Farbvandalismus an Kunstwerken stellt aus Sicht des Senats eine besondere Ignoranz der Täterinnen und Täter dar.
  • Die Unterstützung von kreativen Projekten zur Jugend-, Kunst- und Kulturförderung bei der Verschönerung etwa von gewerblichen Strom- und Verteilerkästen oder privaten Garagentoren. Nicht professionelle Künstlerinnen und Künstler, Vereine, Schulen, Präventionsräte und Initiativen werden durch Fördermittel gestärkt. Auch öffentliche Graffiti-Freiflächen sollen identifiziert und für Künstlerinnen und Künstler ausgewiesen und legale Graffiti-Kunst als urbane Street Art gefördert werden.

Dem ressortübergreifenden Konzept war ein Pilotprojekt des Innenressorts in Vegesack vorausgegangen. Hier wurden in Zusammenarbeit mit der Handelskammer, der Handwerkskammer und dem Ortsamt Vegesack verschiedene Reinigungsverfahren getestet sowie der personelle wie finanzielle Aufwand erhoben. Zudem gab es zuvor einen überregionalen Austausch mit anderen Kommunen, unter anderem um die Frage der Wirksamkeit von Freiflächen. Im vergangenen Jahr initiierte der Verein Kultur vor Ort eine Kunstaktion an Stromkästen im Stadtteil Gröpelingen und stellte positive Auswirkungen auf die Beteiligten sowie auf die Sauberkeit im Stadtteil fest. Die Umsetzung des neu erarbeiteten Konzepts soll ab dem zweiten Quartal 2023 erfolgen, da in der kalten Jahreszeit Malerarbeiten im Freien nur bedingt umzusetzen sind. Ferner sind noch Verhandlungen mit externen Partnerinnen und Partnern erforderlich.