Senat ergreift weitere Maßnahmen zur Corona-Eindämmung – Katalog bei Überschreiten der 50er-Inzidenz

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Mit neuen Maßnahmen, wie dem Tragen von FFP2-Masken, die vom Senat der Freien Hansestadt Bremen gestern, 6. Oktober, beschlossen wurden, soll die zuletzt gestiegene Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in der Stadtgemeinde Bremen eingedämmt werden. Bei einer möglichen Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern soll ein klarer Maßnahmenkatalog zum Einsatz kommen.
 
Um den Schutz von anfälligen Gruppen zu verbessern, sollen im Kontakt mit Bewohnern sowohl Pflegekräfte als auch Besucher FFP2-Masken tragen, um auch diejenigen konsequent zu schützen, bei denen ein schwerer Krankheitsverlauf am wahrscheinlichsten sei. „Die Pflegeeinrichtungen und auch Kliniken haben sich in den vergangenen Wochen bereits überwiegend ausreichend mit FFP2-Masken eingedeckt. Wo ein ausreichender Vorrat nicht vorhanden ist, können wir aus unseren Beständen nachlegen“, so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard.
 

Konsequente Kontrolle der neuen Regelungen

Neben dem Schutz der anfälligen Gruppen beschloss der Senat, die vorhandenen Regelungen konsequent zu kontrollieren, Verstöße zu sanktionieren und die Kontaktpersonennachverfolgung zu verstärken. Eine strengere Nachverfolgung der Kontaktpersonen resultierte aus zuletzt vermehrten Situationen, in denen unvollständige Kontaktlisten von Veranstaltungen abgegeben wurden und das Gesundheitsamt umfangreiche Recherchen vornehmen musste.

Zur Entlastung des Gesundheitsamtes kommt das Ordnungsamt unterstützend dazu. „Wir werden in den kommenden Wochen weitere Containment-Scouts einstellen. Um aber auch kurzfristig Unterstützung zu bekommen, stehen wir unter anderem in Kontakt mit der Bundeswehr“, erklärt Bernhard. Sie ergänzt: „Um aber auch kurzfristig Unterstützung zu bekommen, stehen wir unter anderem in Kontakt mit der Bundeswehr.“
 

Bei Regelmissachtung ist mit weiteren Verschärfungen zu rechnen

Auch für eine mögliche Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern wurden bereits Maßnahmen beschlossen. Sollte dieser Wert überschritten werden, wird es im Bereich der privaten Feiern weitere Einschränkungen, wie eine maximale Personenanzahl von 25 Personen, geben. Die Obergrenze für alle weiteren Veranstaltungen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen wird auf 100 Teilnehmende beschränkt.

Sollte bei der jeweiligen Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt werden, sinkt die zugelassene Personenanzahl auf maximal 25 Personen. Alle Großveranstaltungen, die aktuell eine Ausnahmegenehmigung haben, werden zudem unverzüglich unterbrochen. Dies würde unter anderem auch den „Freipaak“ betreffen.

„Beim Überschreiten des hohen Inzidenzwertes von 50 pro 100.000 Einwohnern müssen wir natürlich erneut mit härteren Einschränkungen umgehen. Sollten wir diesen Wert überschreiten, können Veranstaltungen jeglicher Art wirklich nur noch in kleinem Rahmen stattfinden“, erläutert die Gesundheitssenatorin. Weiter betont Bernhard: „Wir wollen diese Grenze selbstverständlich nicht erreichen. Dafür müssen die bereits bestehenden Regeln jedoch von jedem einzeln eingehalten werden. Es liegt auch in der Verantwortung aller Bremerinnen und Bremer jetzt erst recht die gemeinsamen Regeln umzusetzen.“
 

Freiwilliger Test für Einreisende aus Risikogebieten muss selbst bezahlt werden

Der Senat hat sich gestern darauf verständigt, die neuen Vorschläge der Musterrechtsverordnung des Bundes umzusetzen. Diese sehen vor, dass Einreisende aus Risikogebieten nach Ankunft für zehn Tage in Quarantäne müssen. Anders als bisher kann diese Quarantäne nicht schon bei Einreise durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden.

Nach frühestens fünf Tagen ist ein Corona-Test möglich. Sollte dieser negativ ausfallen, kann die Quarantäne dann frühzeitig beendet werden. Ein solcher freiwilliger Test zur möglichen Verkürzung der Quarantäne-Zeit wird ab dem 15. Oktober nicht mehr durch den Gesundheitsfonds finanziert, sondern wird zu einer Selbstzahlerleistung. Bremen wird diese Regelungen spätestens zum Ferienende, am 24. Oktober umsetzen.
 
Bild: Vom Bremer Senat wurden zusätzliche Maßnahmen festgelegt, um das Coronavirus an der Ausbreitung zu hindern. Auch für den Fall, dass der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner übertroffen wird, wurde vorgesorgt.

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