Senat beschließt Warnstufe 1 für Bremen

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Der Senat  hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, ab Freitag (22. Oktober 2021) die Corona-Warnstufe 1 in der Stadtgemeinde Bremen anzuwenden. Dadurch gelten in Bremen erneut weitere Schutzmaßnahmen.

„Wir haben in der vergangenen Woche gesagt, dass wir die Entwicklung in den Kliniken und das Infektionsgeschehen insgesamt genau im Auge behalten werden. Die Hospitalisierungsinzidenz ist in den vergangenen Tagen gestiegen und liegt stabil bei 3 oder darüber. Hier greift also der Stufenplan, den der Senat beschlossen hat. Wir wollen deshalb jetzt nicht abwarten, sondern schnell reagieren. Darüber hinaus melden die Kliniken auch eine zusätzliche Belastung durch andere Infektionserkrankungen“, so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard. „Wir kommen jetzt in den Herbst, es finden wieder deutlich mehr Begegnungen in Innenräumen statt. Auch diese Situation müssen wir in unsere Planungen mit einbeziehen. Es ist deswegen richtig, dass in Innenräumen wieder die 3G-Regel gilt.“

Ab 22. Oktober gilt in der Stadtgemeinde Bremen:

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personenverkehr, in Verkaufsstätten in geschlossenen Räumen und bei Großveranstaltungen ab 5.000 Personen
  • 3G-Regel im Innenbereich für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Sportstätten (siehe Paragraf 3 Absatz 4 Coronaverordnung)
  • Keine Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen. Ein Hygiene- und Schutzkonzept muss vorgelegt werden
  • Für Großveranstaltungen ab 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt die 3G-Regel mit den bekannten Schutzauflagen. Die 2G-Regel kann angewendet werden
  • Außerdem sollen die AHAL-Regeln angewendet werden. Dazu wird empfohlen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, Hygienemaßnahmen umzusetzen und regelmäßig zu lüften.

Wie der Senat heute darüber hinaus klargestellt hat, sind Besuche in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe selbst bei Warnstufe 0 nicht mehr möglich ohne aktuellen Test oder Impfung oder durchgemachte Erkrankung. In der bald wieder aktuellen Warnstufe 1 gilt diese Regelung natürlich erst recht. Andererseits entfällt die Maskenpflicht an Haltestellen im Land Bremen. Damit erfolgt eine Angleichung der Regelungen an Niedersachsen. Ausgenommen davon sind vollständig geschlossene Haltestellen, dort gilt die Maskenpflicht weiterhin.

Bildquelle: Thoms Reimer / Adobe Stock

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