Senat beschließt Verbot von Lachgas-Verkauf an Minderjährige
Der Bremer Senat hat beschlossen, die Abgabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Minderjährige zu verbieten. Zudem wird der Verkauf des als Rauschmittel unter Teenagern beliebten Gases in Kiosken, Tankstellen, Zeitungsverkaufsstellen sowie aus Automaten grundsätzlich untersagt.
Lachgas wird zunehmend von Jugendlichen als Rauschmittel eingeatmet. Der Konsum birgt erhebliche Gesundheitsrisiken wie Erfrierungen im Gesicht und an den Händen, durch Sauerstoffmangel induzierte Bewusstlosigkeit, Lähmungen und Nervenschädigungen sowie ein psychisches Abhängigkeitspotenzial. Besonders gefährlich sind langfristige neurologische Schäden und Halluzinationen, Angstzustände und Atemdepressionen (Ersticken), vor allem in Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen.
Unterschätze Gesundheitsrisiken
Bei Verstößen gegen die neue Verordnung drohen empfindliche Bußgelder bis zu 5000 Euro. „Das Ordnungsamt wird im Rahmen der bereits bestehenden Jugendschutzkontrollen die Einhaltung der Vorschriften überprüfen“, erklärt Bremens Innensenator Ulrich Mäurer. „Die leichte Verfügbarkeit hat zu einem Anstieg des Konsums geführt. Dem wollen wir nicht länger zusehen.“ Denn die gesundheitlichen Folgen von Lachgaskonsum werden oft unterschätzt. Da das Nervensystem junger Menschen noch nicht vollständig entwickelt ist, sind die Gesundheitsrisiken durch Lachgas für sie besonders hoch. Vom Verbot ausgenommen ist die medizinische Verwendung von Lachgas auf ärztliche Verordnung.
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