Senat beschließt Regeln für Kitas und Schulen – So geht es bis zum 14. Februar weiter

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Bund und Länder hatten sich bereits darauf verständigt, Schulen und Kitas bis zum 14. Februar weiterhin geschlossen zu halten oder (wie es in Bremen der Fall ist) die Präsenzpflicht auszusetzen. Dennoch, so hatte man sich geeinigt, wolle man die Regelungen in den Schulen und Kitas etwas enger fassen. Am 21. Januar hat der Bremer Senat die geltenden Regeln vorgestellt.

Laut dem Senatsbeschluss vom 21. Januar sollen zwischen dem 1. und 14. Februar folgende Regeln gelten:

Kindertagesbetreuung

Prinzipiell dürfen alle Kinder in die Kita, ganz gleich, ob ihre Eltern einen „systemrelevanten“ Beruf ausüben oder nicht. Dennoch sei es für die Eindämmung der Pandemie vorteilhaft, wenn Eltern ihre Kinder nur in die Kita bringen, wenn es aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht anders möglich ist. Prinzipiell steht es aber jedem frei, ob er seine Kinder zuhause betreut oder in die Kita bringt.

Strikte Trennung der Gruppen

Innerhalb der Kitas gilt: Stammgruppen müssen strikt getrennt werden, es darf keine Vermischung der Gruppen erfolgen. Dass Betreuer zwischen den Gruppen wechseln, sollte nach Möglichkeiten vermieden werden. Eltern haben einen Mindestanspruch von 20 Betreuungsstunden pro Wochen, dieser Anspruch muss von den Einrichtungen bedient werden. Betreuungszeiten sollten dabei möglichst so gelegt sein, dass alle Kinder ein Mittagessen bekommen können.

Regelmäßiger Kontakt zu Kindern

Die Kita-Träger sollen so gut es möglich ist auch mit den Kindern und Eltern, die nicht in die Kita kommen, in Kontakt bleiben. Für diese Eltern wolle man zudem einen Beitragserlass für den Zeitraum Januar bis Mai 2021 erarbeiten.

Schulen

Grundschulen, Förderzentren sowie Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schule

Die Schulen sind geöffnet, Eltern können aber selbst entscheiden, ob ihr Kind vor Ort oder zuhause unterrichtet werden soll. Angeboten wird ein eingeschränktes Präsenzangebot im täglichen Wechselmodell und in Halbgruppen. Schüler, die zuhause bleiben möchten, erhalten digitale Lernangebote.

Kein Ganztagsunterricht

Ganztagsangebote werden grundsätzlich nicht stattfinden. Es wird allerdings eine Notbetreuung angeboten. Soweit möglich soll auch ein Mittagessen für die Kinder gewährleistet werden. Schwimmunterricht findet bis zum 14. Februar 2021 nicht statt. Sportunterricht und Bewegungsangebote sind unter Berücksichtigung der Corona Verordnung und unter Beachtung der Hygienekonzepte aber möglich.

Weiterführende allgemeinbildende Schulen

Auch hier gilt: Eine Präsenzpflicht gibt es nicht. Ab Klasse 7 erfolgt bis zum 14. Februar ein eingeschränktes Präsenzangebot im Wechselmodell und in Halbgruppen. Ergänzend dazu gibt es digitale Lernangebote. Abschlussklassen (Jahrgang 10 und gymnasiale Oberstufe) wechseln zwischen Präsenz- und Fernunterricht. Ganztagsangebote gibt es nicht, Sport- und Bewegungsangebote können unter Berücksichtigung der Hygienauflagen aber stattfinden.

Prüfungspflicht bleibt

Die Pflicht zur Teilnahme an prüfungsrelevanten Klausuren bleibt für die abschlussrelevanten Jahrgänge an den allgemeinbildenden Schulen bestehen. Die Schulen gewährleisten dabei die Einhaltung der geltenden Hygienekonzepte und Abstandsregelungen.

Berufsbildende Schulen

Für Abschlussklassen gibt es Wechselunterricht mit Präsenzlehre und Fernunterricht. Alle anderen Klassen erhalten ausschließlich Distanzunterricht. Bei Klausuren und Leistungsnachweisen in den Abschlussklassen, die nur in Präsenz an den Schulen durchgeführt werden können, ist die Teilnahme für Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

Prüfungstermine sollen verschoben werden

Um den Schülern eine längere Vorbereitung auf die Prüfungen zu ermöglichen, sollen die Prüfungstermine nach hinten verschoben werden. Demnach sollen die schriftlichen Abiturprüfungen dann im Zeitraum vom 1. bis 12. Juni durchgeführt werden. Die mündlichen Prüfungen vom 14. bis 18. Juni. Der Termin der Zeugnisausgabe wird auf den 21. Juli verlegt. Mehr dazu gibt es auch in unserem Artikel HIER.

Rückkehr zum Präsenzunterricht?

Der Beschluss zu den oben genannten Regelungen soll am 26. Januar in Krafttreten. Ab dem 14. Februar will Bremen dann voraussichtlich wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren. Dies hängt allerdings von der weiteren Entwicklung der Inzidenzwerte ab.

Symbolbild: Bremen möchte ab dem 14. Februar wieder zum Präsenzunterricht zurückkehren, insofern es die Infektionszahlen im Bundesland zulassen. Bildquelle: Adobe Stock.

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