Senat beschließt strengere Quarantäne-Regeln für Infizierte mit Corona-Mutante

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

In einer Sondersitzung am Donnerstag, 11. Februar, hat der Bremer Senat schärfere Quarantäne-Regeln für diejenigen beschlossen, die sich mit einer der Virusmutationen angesteckt haben. Auch direkte Kontaktpersonen (Kategorie I) sind von den neuen Regeln betroffen.

Die verschärften Quarantäneregelungen sollen helfen, die Virusmutationen an einer schnellen Ausbreitung zu hindern. Fortan gilt daher, dass Personen, die sich mit den Varianten B.1.1.7, B.1.351 oder B.1.1.28 infiziert haben, ihre Quarantäne erst mit einem negativen Antigentest beenden dürfen. Direkte Kontaktpersonen der Kategorie I dürfen ihre Quarantäne frühestens nach 14 Tagen mit einem negativen Testergebnis beenden. Wer keinen Test macht, muss die Quarantäne auf 21 Tage ausweiten.

14-Tage Quarantäne-Pflicht für einige Reiserückkehrer

Für Rückehrende aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten, die das Robert-Koch-Institut ausweist, gilt eine Quarantänedauer von 14 Tagen. Diese Dauer kann nicht verkürzt werden – auch nicht durch ein negatives Testergebnis. Zu den Virusvarianten-Gebieten gehören aktuell unter anderem das Vereinigte Königreich, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien.

Symbolbild: Wer sich mit einer der Virusmutationen infiziert hat oder zu den direkten Kontaktpersonen zählt, für den gelten künftig strengere Quarantäne-Regeln. Bildquelle: Adobe Stock.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert