Senat beschließt Nachtragshaushalt für 2022

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Der Senat hat gestern den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr beschlossen. Darin sind wesentliche Änderungen aufgenommen, die sich u.a. aus den Steuerschätzungen, dem Verlauf der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine ergeben haben.

Die letzte Steuerschätzung aus dem Mai dieses Jahres prognostiziert im Vergleich zum Vorjahr Mehreinnahmen im Land Bremen von 317 Millionen Euro. Die Stadt Bremen kann demnach ebenfalls mit einem Plus von 232 Millionen Euro rechnen. Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: „Zwar sind die Steuereinnahmen im laufenden Jahr tatsächlich erfreulich. Wegen der aktuellen Unsicherheiten – genannt seien hier die Energiekrise, der Krieg in der Ukraine und die noch laufende Corona-Pandemie – müssen wir allerdings weiter diszipliniert haushalten. Für neue Ausgabenwünsche gibt es keine Spielräume“. Die prognostizierten Steuermehreinnahmen können im laufenden Haushaltsjahr aufgrund der Regelungen zur Schuldenbremse auch nicht zusätzlich ausgegeben werden.

600 Millionen Euro Kreditaufnahme

Der Senat hat im Juli dieses Jahres die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie überarbeitet. Daraus folgt, dass die Mittel aus dem Bremen Fonds für das kommende Jahr haushaltstechnisch bereits im laufenden Jahr veranschlagt werden müssen – Kreditermächtigungen werden vorgezogen. Im laufenden Jahr erhöht sich damit die Kreditaufnahme im Rahmen des Bremen Fonds von 370 Millionen Euro auf rund 600 Millionen Euro. Im kommenden Jahr nehmen die Stadt und das Land Bremen dafür keine Kredite im Rahmen des Bremen Fonds mehr auf. Insgesamt sind die Mittel des Bremen Fonds in Höhe von 1,2 Milliarden Euro damit ausgeschöpft.

Last but keinesfalls least: Um einer drohenden Gasmangellage und steigenden Energiekosten zu begegnen, hat der Bremer Senat Mittel in Höhe von zehn Millionen Euro bereitgestellt. Damit sollen Haushalte ohne beziehungsweise mit geringem Einkommen sowie Wirtschaftszweige und Unternehmen in Bremen und Bremerhaven unterstützt werden, wenn die Bundeshilfen nicht ausreichen. Dieses Geld wird im vorgelegten Nachtragshaushalt bereitgestellt. Der liegt aktuell der Bremischen Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung zu.

Bildquelle: Franz Pfügl / Fotolia

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