Senat beschließt Gesetzesänderung zum Landesmindestlohn – Lohn soll jährlich neu berechnet werden

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Über den Landesmindestlohn für Bremen soll künftig nicht mehr nur alle zwei Jahre, sondern jährlich entschieden werden. Das hat die Bremer Landesregierung am 28. Januar beschlossen.

Mit der neuen Regelung könne man regelmäßig und zeitnah auf Lohn- und Preisentwicklungen im Land eingehen, heißt es in einer Mitteilung der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt. So soll also der Landesmindestlohn künftig nicht mehr alle zwei Jahre, sondern jedes Jahr neu berechnet werden. Der Landesmindestlohn gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der Städte Bremen und Bremerhaven sowie für Beschäftigte von Kultur- oder Jugendeinrichtungen oder wissenschaftliche Mitarbeitern an Hochschulen. Derzeit liegt er bei 11,13 Euro und somit über dem Bundesmindestlohn von 9,35 Euro.

Erste Kommissionssitzung zum Landesmindestlohn im März 2020

Im März 2020 soll eine entsprechende Kommission über die Höhe des Landesmindestlohns beraten. Eine ausgearbeitete Empfehlung wird anschließend dem Senat vorgelegt, welcher Ende 2020 über die Festsetzung des Landesmindestlohns entscheidet. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom Landesmindestlohngesetz umfasst sind, sollen in Zukunft von ihrem Lohn leben und an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben können.“, so die Senatorin Kristina Vogt. „Wir haben das Ziel, dass zukünftig immer weniger Menschen zusätzlich zu Lohn und Gehalt oder zur Rente auf staatliche Sozialtransfers angewiesen sind.“

Symboldbild: Der Landesmindestlohn in Bremen soll künftig nicht mehr nur alle zwei Jahre, sondern jedes Jahr neu berechnet werden. Bildquelle: Fotolia.

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