Senat beschließt Förderprogramm für den organisierten Sport

Marode Duschen, löchrige Dächer, veraltete Heizungen – viele Bremer Sportvereine kämpfen mit einem Sanierungsstau, der ihnen den Alltag schwermacht. Mit einem neuen kommunalen Förderprogramm soll sich das ändern: Der Senat stellt eine Million Euro bereit, damit Vereine anpacken können.

Auf Beschluss des Senats vom Dezember 2025 wurde ein Förderprogramm entwickelt, das Sportvereine finanziell bei der Sanierung ihrer Anlagen und bei Klimaschutzmaßnahmen unterstützt. Es läuft zunächst für das Jahr 2026 und soll, wenn es sich bewährt, 2027 fortgeführt werden. Förderfähig sind dabei Projekte an vereinseigenen Gebäuden und Sportanlagen in Bremen in zwei Bereichen: Sanierung und Bauinstandsetzung (z. B. Reparatur, Modernisierung, energetische Sanierung) sowie Klimaschutz (z. B. CO2-Reduzierung oder Resilienzstärkung gegenüber Extremwetter wie Starkregen oder Hitzeperioden). Beide Bereiche lassen sich in einem Projekt kombinieren.

Wie viel gibt es für wen?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der anerkannten Projektkosten. Förderfähig sind Projekte mit einem Gesamtvolumen zwischen 1.000 Euro und 250.000 Euro; pro Verein können maximal 125.000 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind alle Träger des Sports gemäß Paragraf 3 Sportförderungsgesetz, die in der Stadtgemeinde Bremen aktiv sind. Die Anträge können ab Ende März bis zum 31. Oktober 2026 schriftlich beim Sportamt Bremen gestellt werden. Das Antragsformular steht nach dem Inkrafttreten der Richtlinie auf www.sportamt.bremen.de zum Download bereit.

Bildquelle: Dusan Kostic / Fotolia

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