Senat beschließt Corona-bedingte Sonderzahlung für BeamtInnen

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Der Senat hat gestern den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Bremen und Bremerhaven beschlossen.

„Mit der Corona-Sonderzahlung honorieren wir die außergewöhnlichen Mehrbelastungen der Beamtinnen und Beamten. Alle Bediensteten tragen mit ihrer engagierten Arbeit dazu bei, den öffentlichen Dienst auch in Krisenzeiten im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten“, kommentiert Finanzsenator Dietmar Strehl den Beschluss. Damit wird die kürzlich für alle Beschäftigten des Tarifvertrags der Länder beschlossene einmalige Corona-Sonderzahlung auf die Besoldung der verbeamteten Beschäftigten übertragen. Senatorinnen und Senatoren sowie Staatsrätinnen und Staatsräte und einige Spitzenämter sind von der Zahlung ausgeschlossen.

Konkret erhalten mit den März-Bezügen:

  • Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro sowie
  • Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen eine einmalige steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro.

Bei Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wird die Corona-Sonderzahlung nicht den beitragspflichtigen Einnahmen hinzugerechnet. Dadurch ist die Corona-Sonderzahlung nicht nur steuerfrei, sondern darüber hinaus auch beitragsfrei im Zweig der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bildquelle: Franz Pfluegl / Fotolia