Senat beschließt Bremen-Fonds – 1,2 Milliarden Euro zur Bewältigung der Krise

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Der Bremer Senat nimmt zur Bewältigung der Corona-Krise und zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen einen Kredit von insgesamt 1,2 Milliarden Euro auf. Das teilte der Senat auf einer Pressekonferenz am 28. April mit. Der Kredit soll ab 2024 innerhalb von 30 Jahren getilgt werden. Zunächst bedarf es aber noch der Zustimmung der Bremischen Bürgerschaft.

„1,2 Milliarden Euro zusätzliche Schulden sind eine gewaltige Belastung künftiger Haushalte. Ich halte diese Entscheidung aber gerade auch als Finanzsenator für unerlässlich, um Schlimmeres zu verhindern“, so Finanzsenator Dietmar Strehl auf der Pressekonferenz. Der Bremen-Fonds setzt sich aus 900 Millionen Euro Landesmitteln und 300 Millionen Euro der Stadt Bremen zusammen. Das Geld solle investiert werden, um die Corona-Krise zu bewältigen und die wirtschaftlichen Belastungen abzufedern. Denn „eine stabile Wirtschaft und die daraus resultierenden Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sind das Fundament der Staatsfinanzen“, heißt es von Seiten des Senats.

Künftige Generationen sollen mit bedacht werden

Dieser Beschluss und eine solche Schuldensumme betreffen aber nicht nur diejenigen, die sich jetzt mit den Folgen der Corona-Krise befassen, sondern auch zukünftige Generationen, welche die Schulden wieder abbezahlen müssen, so Bürgermeisterin Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Aus diesem Grund müsse man bei der Finanzierung von Unternehmen beispielsweise auch den Klimaschutz und damit einhergehend den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs mitdenken. Zumindest in langfristig angelegten Maßnahmen sollte man sich auch an diesen Themen orientieren, so Schaefer.

Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt ergänzte, dass der Bremen Fonds es ermögliche die Zukunft vieler Bremer Betriebe und damit zahlreiche Arbeitsplätze zu sichern.

Das Haus noch besser bauen

Um die Aussage von Senatorin Schaefer zu verdeutlichen, führte Bürgermeister Andreas Bovenschulte den Vergleich eines Hausbaus an: „Wenn Ihr Haus aufgrund eines Unglückes in sich zusammenfällt, dann werden Sie sehr wahrscheinlich das Haus nicht eins zu eins so wiederaufbauen, wie es einmal war. Sondern Sie werden Dinge, die Sie so oder so hätten verbessern wollen mitbedenken und entsprechend realisieren“, so der Bürgermeister. So wolle man Klimaschutzziele also bei langfristig angelegten Maßnahmen mitbedenken, um die Betriebe auch für die Zukunft zu stärken.

Maßnahmen, die aus dem Bremen-Fonds finanziert werden sollen

Die Maßnahmen, die aus dem Fonds finanziert werden sollen, lassen sich in drei Bereiche unterteilen:

  1. Kurzfristige aktuelle Maßnahmen zur unmittelbaren Krisenbekämpfung
    Hierzu zählen laufende und gegebenenfalls noch erforderlicher Unterstützungsprogramme sowie der Ausgleich von steuerlichen Mindereinnahmen. Außerdem die Finanzierung steigender Sozialleistungen, zusätzliche Verwaltungskosten sowie gesetzlich geregelte Ansprüche. Auch notwendige Schutz- und Testkapazitäten (z.B. Corona-Ambulanzen) und vergleichbare Bedarfe sollen damit gedeckt werden.
  2. Kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Verhinderung struktureller Einbrüche in Wirtschaft und GesellschaftHierzu zählen sowohl Rettungsschirme für öffentliche Unternehmen, Maßnahmen für Zuwendungsempfänger (wie in der Kultur), für Träger der freien Wohlfahrtspflege und für ehrenamtliches Engagement als auch Rettungsmaßnahmen für private Unternehmen, von Liquiditätshilfen über konjunkturelle Impulse bis hin zur öffentlichen Beteiligung an privaten Unternehmen aus bremischem Interesse und zur Vermeidung von Insolvenzen.
  3. Kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Verhinderung sozialer Verwerfungen
    Hierzu zählen zum einen Unterstützungsmaßnahmen im Kontext KiTa und Schule, zum anderen unterstützende Arbeitsmarkt- und Ausbildungsprogramme sowie Maßnahmen vor Ort in den Quartieren. Außerdem die Anmietung, der Erwerb und Betrieb zusätzlicher Unterkünfte zur Entlastung von Gemeinschaftsunterkünften. Maßnahmen zur Steigerung der gesellschaftlichen Teilhabe aller sozioökonomisch Benachteiligten, zur Milderung der Krisenfolgen bei in der Krise besonders betroffenen Gruppen sowie Unterstützung ehrenamtlichen Engagements und gemeinnützigen Vereinen, die im Zuge der Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind

Zur Vorbereitung der Mittelvergabe für einzelne Maßnahmen wird eine Staatsrätelenkungsgruppe gegründet. Entscheiden werden der Senat sowie die parlamentarischen Gremien.

Bremen und die Schuldenbremse

Die Corona-Pandemie fällt unter die im Zusammenhang mit der Schuldenbremse vorgesehene außergewöhnliche Notsituation. Ausdrücklich werden im Grundgesetz und in der Bremer Landesverfassung in einem solchen Fall Kredite erlaubt. Jedoch müssen die einzelnen Maßnahmen, die aus dem Bremen-Fonds finanziert werden, in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Dies werde sehr genau dokumentiert, so Finanzsenator Strehl. Die Bewältigung der Krise sei das Hauptziel des Fonds und werde auch dazu genutzt und entsprechend dokumentiert.

Bremerhaven kann kommunalen Kredit aufnehmen

Wenn in Bremerhaven ebenfalls eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, muss die Stadt dies gemäß Landesverfassung durch die Stadtverordnetenversammlung feststellen und kann dann gegebenenfalls einen kommunalen Kredit aufnehmen.

Bild: Der Bremer Senat hat am 28. April einen Kredit in Höhe von 1,2 Milliarden Euro beschlossen. Bildquelle: Senatspressestelle

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