Senat beschließt Anpassung der Bremer Corona-Verordnung

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In seiner gestrigen Sitzung hat der Senat Anpassungen an der Corona-Verordnung vorgenommen. Damit werden die Beschlüsse der Konferenz der Regierungschefs und –Chefinnen mit der Bundeskanzlerin aus der letzten Woche in Bremen umgesetzt. Die Änderungen sollen bereits Morgen in Kraft treten.

Auf Grund der sich bundesweit verschärfenden Corona-Situation, hat die Konferenz der Regierungschefs und –Chefinnen mit der Bundeskanzlerin in der vergangenen Woche schärfere Corona-Maßnahmen beschlossen. Diese werden im Land Bremen nun umgesetzt. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Wir sehen aktuell bundesweit einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen und auch der stationären Behandlungen. Die Lage hat sich in ganz Deutschland in den vergangenen Tagen deutlich verschärft. Auch in Bremen haben wir einen klaren Anstieg der Fallzahlen. Gleichzeitig steigt die Zahl der stationären Corona-Fälle an, wenn auch langsam. Trotzdem ist die Situation in den Bremer Krankenhäusern angespannt. Deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir in Bremen die Maßnahmen anpassen und verschärfen. Dabei bleiben wir unserem Warnstufensystem treu, passen die Schwellenwerte für die jeweiligen Stufen jedoch an.“

Die Änderungen im Überblick:

  • Anpassung der Schwellenwerte für die Warnstufen 0 bis 3 wie angehängt dargestellt
  • 2G-Konzept in Warnstufe 2
  • 2G+-Konzept in Warnstufe 3
  • Genehmigungspflicht für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitig anwesenden Personen und Anwendung des 2G-Konzepts (In Warnstufe 3: 2G+-Konzept)
  • Testung in Schulen drei Mal pro Woche

Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Die Entscheidung, welche Warnstufe in Bremen oder Bremerhaven gilt, wird weiterhin vom Senat oder dem Magistrat in Bremerhaven getroffen. Dabei bleibt der Leitindikator die Hospitalisierungsinzidenz, die wir in Bremen berechnen. In die Berechnung werden künftig auf kommunaler Ebene alle Neuaufnahmen in Bezug auf eine Corona-Erkrankung aufgenommen. Allerdings wird in die Beurteilung der Lage natürlich auch die Inzidenz der Neuinfektionen und die Auslastung der Intensivstationen einbezogen. Damit haben wir einen umfassenden Blick auf die Zahl der Infizierten, auf die schweren Krankheitsverläufe und die Auslastung der Kliniken.“

Übersicht über die Warnstufen

  • Warnstufe 0: Hospitalisierungsinzidenz 0 – 1,5
    – Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel
    -Maske und Abstand empfohlen
  • Warnstufe 1: Hospitalisierungsinzidenz 1,5 – 3
    – Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel
    – 3G-Konzept in Innenräumen
    – Maske und Abstand empfohlen
  • Warnstufe 2: Hospitalisierungsinzidenz 3 – 6
    – Maskenpflicht im ÖPNV, im Einzelhandel und in allen weiteren Innenräumen
    – 2G-Konzept in Innenräumen
    – Abstand in Innenräumen mind. 1,5 Meter
  • Warnstufe 3: Hospitalisierungsinzidenz größer 6
    – Maskenpflicht im ÖPNV, im Einzelhandel und in allen weiteren Innenräumen
    – 2G+-Konzept in Innenräumen
    – Abstand in Innenräumen mind. 1,5 Meter

Bildquelle:Thomas Reimer / Adobe Stock

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