Senat beschließt Abschaffung der Langzeitstudiengebühren und Änderungen beim BAFöG

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Die Langzeitstudiengebühren für Studierende sollen für das künftige Wintersemester 2020/21 entfallen. Das hat der Senat in seiner Sitzung am 23. Juni beschlossen. Studierende, die für das laufende Sommersemester bereits Langzeitgebühren bezahlt haben, sollen diese ebenfalls erstattet bekommen. Zusätzlich dazu gab der Senat einige Änderungen für den BAFöG-Bezug bekannt.

Studierenden sollen für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 die Langzeitstudiengebühren erlassen werden. Das gab die Bildungssenatorin Dr. Claudia Schilling auf einer Pressekonferenz am 23. Juni bekannt. Die Langzeitgebühren fallen normalerweise an, wenn Studierende länger als 14 Semester (umgerechnet 7 Jahre) für ihr Studium benötigen. Ab dem 15. Semester fällt dann zusätzlich zu den Semestergebühren eine extra Gebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester an.

Corona bringt Zeitplan durcheinander

Durch die Corona-Krise und den zeitweisen Ausfall des Präsenzunterrichts sei es nicht auszuschließen, dass viele Studierende nicht in der Lage seien, ihr Studium planmäßig zu beenden, so die Senatorin. „Angesichts dieser besonderen Belastungen in sozialer, familiärer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht, wollen wir mit dieser weiteren Maßnahme die Studierenden schnell und unbürokratisch unterstützen“, erklärte sie auf der Pressekonferenz.

BAFög-Änderungen

Die Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes sieht noch weitere Nachteilsausgleiche für die Studierenden aufgrund der Corona-Pandemie vor. So soll, im Hinblick auf BAFöG-Bezüge, das laufende Sommersemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAFög) sieht vor, dass Studierende, die nur ein geringes Einkommen zur Verfügung haben, durch den Staat gefördert werden. Die Förderung gilt jedoch nur während der Regelstudienzeit (Diese beträgt in den meisten Studiengängen zwischen 6 und 12 Semestern).

Übergang zum Masterstudium gewährleisten

Des Weiteren soll der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium gewährleistet werden, auch wenn das Bachelorstudium Corona-bedingt nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte. Claudia Schilling sagte dazu: „Immatrikulations- und Rückmeldenachweise können nachgereicht werden, wenn sie krisenbedingt nicht rechtzeitig vorgelegt werden können, ohne dass dadurch nachteilige Folgen entstehen würden. Gleiches gilt für Sprachzertifikate, Praktika oder ähnliches.“ Generell gilt jedoch: Das Sommersemester 2020 ist kein verlorenes, sondern ein digitales Semester, was grundsätzlich als vollwertiges Semester angerechnet wird. „Wir haben es in Bremen geschafft, dass das Sommersemester 2020 kein Null-Semester ist, sondern ein weitgehendes digitales Semester. Mein Dank gilt den Hochschulen, den Studierenden, den Lehrenden und allen Beteiligten, die die Voraussetzungen dafür geschaffen haben.“ Auch zum kommenden Wintersemester haben sich Wissenschaftsressort und Hochschulen schon verständigt: Im Land Bremen wird es nach aktuellem Stand im Wintersemester 2020/21 ein ‚hybrides Semester‘ aus Präsenzangeboten und digitalen Angeboten geben.

Bild: Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie länger für ihr Studium brauchen, sollen nicht benachteiligt werden. Bildquelle: Uni Bremen.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert