Selbstjustiz am Weserstrand

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Am Sonntagnachmittag trat ein 54-Jähriger in der Neustadt einem 16-Jährigen mindestens zweimal gegen den Kopf, als dieser am Boden lag. Der Jugendliche hatte zuvor versucht, den Mann zu bestehlen.

Etwa um 13:30 Uhr lagen der 54-Jährige und seine Begleitung am Weserstrand und schliefen. Der 16-Jährige versuchte daraufhin, ein Mobiltelefon aus der Handtasche der Frau zu stehlen, was aber durch Zeugen beobachtet wurde. Diese machten laut auf den Diebstahl aufmerksam, so dass der Jugendliche das Handy fallen ließ, weglief und sich unter einem Baum schlafend stellte. Der 54-Jährige war in der Zwischenzeit erwacht, rannte zu dem 16-Jährigen und trat ihm laut Zeugenaussagen mindestens zweimal gegen den Kopf. Die alarmierten Rettungskräfte brachten ihn daraufhin in ein Krankenhaus, wo er behandelt wurde. Der Mann flüchtete, meldete sich aber wenig später an einer Polizeiwache und gab an, den Jugendlichen anzeigen zu wollen. Den 54-Jährigen erwartet jetzt eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Polizei Bremen weist aus diesem Anlass darauf hin, dass Selbstjustiz nicht tolerierbar ist. Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Polizei Straftaten zu verfolgen. Hinzu kommt, dass jeder Tritt gegen den Kopf eines Menschen tödlich sein kann, wenige Zentimeter können entscheiden. Es hängt regelmäßig ausschließlich vom Zufall ab, ob durch die Tritte lebensgefährdende Verletzungen verursacht werden. Die Polizei Bremen verfolgt diese Delikte daher mit aller Konsequenz.