„Selbstbestimmung sieht anders aus“ – Landesfrauenbeauftragte fordert Abschaffung des §219a

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Der Paragraf 219a gibt vor, dass Ärzte ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche haben. Jetzt entschloss sich die Bundesregierung dazu, das Gesetz um einen Absatz zu erweitern. Zukünftig sollen Ärzte darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Für die Bremer Landesfrauenbeauftrage Bettina Wilhelm ist das noch nicht genug.
 
„Es bleibt dabei: Der Paragraf 219a muss weg, und zwar ersatzlos“, so Bettina Wilhelm. Den aktuellen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums kritisiert die Bremer Landesfrauenbeauftragt. Dieser erlaube den Ärzten nur, dass sie ihre Tätigkeit benennen, jedoch nicht, dass sie ausreichend über Schwangerschaftsabbrüche, Methoden und ihre Folgen informieren dürfen. „Dies ist nach wie vor Gängelung betroffener Frauen und aller Menschen, die sich frei informieren möchten. Selbstbestimmung sieht anders aus“, erklärt Wilhelm.
 
Der neue Entwurf sieht vor, dass Ärzte beispielsweise auf ihrer Homepage auflisten dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Weitere Informationen gibt es jedoch nur auf einer staatlichen Website und nicht vom Arzt direkt. „Hier wird einmal mehr Schutz des ungeborenen Lebens gegen das Recht auf uneingeschränkte Information ausgespielt, zu Lasten ungewollt schwangerer Frauen und zu Lasten der Ärzten, die Abbrüche vornehmen“, so Wilhelm.
 
Zwar begrüßt sie die Entscheidung des Bundesjustizministeriums, dass die Krankenkassen in Zukunft bei Frauen 22. Lebensjahr (bisher 20 Jahre) die Verhütungskosten übernehmen, merkt jedoch an, dass diese Kostenübernahme ausgeweitet wird. „Verhütung ist immer noch in erster Linie Frauensache, und sie zahlen dafür, in jeder Hinsicht. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel müssen für alle Menschen mit geringem Einkommen verfügbar sein, auch für Männer“, so Bettina Wilhelm
 

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