Schulen und Kitas in Bremen – So geht es nach den Ferien weiter

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Ab dem 11. Januar treten die Regelungen des verlängerten Lockdowns, der am 5. Januar von Bund und Ländern beschlossen wurde, in Kraft. Gerade im Hinblick auf das Ende der Schulferien, haben wir im Folgenden noch einmal zusammengefasst, was ab Montag gilt:

Prinzipiell ist die Präsenzpflicht bis zum 31. Januar 2021 aufgehoben, das bedeutet, Eltern können selbst entscheiden, ob ihre Kinder am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen sollen, oder ggf. zuhause mittels Distanz-/Online-Unterricht lernen sollen. Zudem wird zwischen dem 7. und dem 17. Januar allen Schülern, Lehrern und Beschäftigten an Schulen und Kitas ein freiwilliger, kostenloser Corona-Test angeboten. In einem Artikel HIER haben wir alle Infos dazu aufgelistet.

Der 11. bis 15. Januar gilt nach wie vor als „Übergangswoche“, in der es sowohl Distanzlehre als auch Präsenzunterricht geben wird. Ab Montag, dem 18. Januar, wird für Schulen dann Folgendes gelten:

Präsenzunterrichts-Empfehlung für 1. bis 6. Klasse

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-6, deren Fähigkeiten zum selbstorganisierten Lernen noch weniger ausgeprägt sind, ermöglichen die Schulen eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Allen Eltern, die dies wünschen, steht dieses Angebot offen. Bei der Unterrichtsorganisation haben die drei Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch Vorrang.

Distanz- und Präsenzmix für Schüler ab der 7. Klasse

Für die Klassen 7-9, wird sowohl Präsenzunterricht als auch Distanzlehre angeboten. Die Schulen sind also prinzipiell offen und Kinder können diese besuchen. Wer jedoch möchte, dass sein Kind per Distanzlehre unterrichtet wird, kann auch diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.

Wechselunterricht ab der 10. Klasse

Für die Abschlussklassen (10. Klasse und gymnasiale Oberstufe) ist ein Wechselmodell vorgesehen, das heißt, die eine Hälfte lernt zuhause, die andere in der Schule und dann wird gewechselt. Klausuren werden wie bisher im Verbund der Lerngruppe geschrieben, es erfolgt also keine Mischung zwischen den unterschiedlichen Gruppen.

Kitas bleiben geöffnet

Kindertagesstätten bleiben für alle Kinder geöffnet. Eltern können ihre Kinder auf Wunsch also ganz normal in die Kita bringen – unabhängig davon, ob sie einen systemrelevanten Beruf ausüben oder nicht. Dies kann sich jedoch ändern, sollten Infektionen in der Kindertagesstätte bekannt werden. Sollten sich also mehrere Beschäftigte/Kinder infizieren und/oder in Quarantäne müssen, kann es im Einzelfall sein, dass die Kita auf eine Notbetreuung umstellt.

Mehr Kinderkrankengeld für Eltern

Laut dem Beschluss von Bund und Ländern vom 5. Januar, erhält jeder Elternteil 10 zusätzliche Tage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende erhalten 20). Dieser Anspruch gilt auch, wenn eine Schule, Kindergarten, Gruppe oder Klasse pandemiebedingt geschlossen wird oder der Präsenzunterricht ausgesetzt wird und die Kinder deshalb zuhause von den Eltern betreut werden müssen.

Symbolbild: Nach den Ferien bleibt die Präsenzpflicht ausgesetzt. Eltern können also selbst entscheiden, ob sie ihr Kind in die Schule schicken, oder nicht. Bildquelle: Adobe Stock.

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