Schnelleres Abschleppen bei BSAG-Behinderungen
Innensenatorin Dr. Eva Högl hat den Erlass über das Abschleppen von Kraftfahrzeugen durch die Polizei und das Ordnungsamt um eine besondere Anordnung ergänzt. Ziel ist es, künftig schneller auf Verkehrsbehinderungen durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge reagieren zu können – vor allem, wenn diese den Betrieb der BSAG beeinträchtigen.
Die neue Regelung soll dazu beitragen, Abschleppvorgänge effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsamt zu entlasten. Verkehrsbehinderungen und auch Gleisblockaden sollen so künftig deutlich schneller aufgelöst werden. Da derlei Verkehrsverstöße häufig erhebliche Auswirkungen haben, werden nun Maßnahmen sofort umgesetzt – auch ohne vorherige Halterabfrage und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
Weniger Streß für BSAG-Mitarbeitende
Ab sofort können Abschleppmaßnahmen daher auch dann eingeleitet werden, wenn Einsatzkräfte nicht selbst vor Ort sind. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte der BSAG die Verkehrsbehinderung schriftlich und mit Foto dokumentieren und diese an die zuständigen Stellen bei Polizei oder Ordnungsamt schicken. Diese ordnen dann die Abschleppmaßnahmen sofort an. „Der neue Erlass ist eine gute Nachricht – sowohl für unsere Fahrgäste wie auch für unsere Mitarbeitenden“, erklärt Carola Aldag, Vorständin Betrieb der Bremer Straßenbahn AG. „Die neue Regelung reduziert den alltäglichen Stress für unsere Fahrer, deren Lenk- und Ruhezeiten immer wieder aufgrund von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen nicht eingehalten werden können.“
Bildquelle: Fotolia







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