Schlupfloch in der Corona-Verordnung? – Flohmärkte in Bremerhaven sollen verboten werden

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Die Flohmärkte in Bremerhaven werden geschlossen. Dies kündigte Oberbürgermeister Melf Grantz am 12. Januar an. Doch warum durften sie überhaupt geöffnet bleiben?

Während Geschäfte sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen nach wie vor geschlossen sind, bummelten viele Bremerhavener an den vergangenen Wochenenden über Indoor-Flohmärkte wie beispielsweise im Fischereihafen. Das mag während der aktuellen Corona-Lage nicht die beste Entscheidung sein, laut Corona-Verordnung des Landes Bremen ist es aber auch nicht explizit verboten. In der derzeit gültigen Rechtsverordnung steht nämlich noch immer, dass Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen in Räumen oder unter freiem Himmel erlaubt sind, insofern Abstand gehalten wird und ein Hygienekonzept vorliegt. Davon ausgenommen sind kulturelle, Sport- und Freizeitveranstaltung, die der Unterhaltung dienen.

Veranstalter haben die Regeln befolgt

Auch beim Flohmarkt im Fischereihafen haben die Veranstalter auf die Einhaltung der gültigen Regelungen geachtet. Man habe dafür gesorgt, dass inklusive der Verkäufer nicht mehr als 100 Personen den Flohmarkt betreten, erklärte der Veranstalter in einem Interview mit dem Regionalmagazin „buten un binnen“. Ein- und Ausgänge seien demzufolge umzäunt gewesen und das Ordnungsamt habe eine schriftliche Genehmigung für die Durchführung des Flohmarktes erteilt. Auch bei den Kontrollen durch das Ordnungsamt seien nie irgendwelche Verstöße festgestellt worden. Dem Bericht zufolge seien an einem Tag allerdings nicht mehr als 300 Menschen gekommen, weshalb die Öffnung nur die laufenden Kosten gedeckt habe. Aber auch das sei für den Veranstalter wichtig gewesen, da er ohne ein Verbot keinen Anspruch auf Hilfsleistungen hat.

Bremerhavens Oberbürgermeister will Verbot erlassen

Bremerhavens Oberbürgermeister Melf Granz hat nun angekündigt, die Flohmärkte in Bremerhaven per Allgemeinverfügung zu verbieten. „Das kann man nicht erklären, dass im allgemeinen Lockdown faktisch der Einzelhandel geschlossen wird und zugleich Flohmärkte als Veranstaltungen deklariert werden und dementsprechend öffnen dürfen“, erklärte er. In der Rechtsverordnung vom 17. April 2020 hieß es noch „Öffentliche oder nichtöffentliche Veranstaltungen, Feiern sowie sonstige Menschenansammlungen in der Freien Hansestadt Bremen sind verboten.“ Dieses Verbot ist in der aktuellen Verordnung des Landes so nicht mehr enthalten. „Da dies vom Land nicht geklärt wurde, werden wir als Stadt in einer Allgemeinverfügung den Betrieb der Flohmärkte untersagen“, so Grantz. Ziel des Lockdowns sei es schließlich, Kontakte zu reduzieren und dadurch die Infektionsketten zu unterbrechen. Auch wenn in den Flohmärkten Hygieneregeln aufgestellt wurden und nach Kontrollen durch die Polizei und den Außendienst des Bürger- und Ordnungsamts eingehalten wurden, sei es schwer vermittelbar, diese Märkte geöffnet zu halten. „Deshalb müssen sie aus meiner Sicht geschlossen werden“, bekräftigt der Oberbürgermeister. Ein Sprecher der Bremer Gesundheitsbehörde hatte in einem Interview mit dem Regionalmagazin inzwischen angekündigt, man wolle sich der Frage der Flohmarktöffnungen noch einmal annehmen.

Symbolbild: Flohmärkte mit bis zu 100 Teilnehmern sind laut Corona-Verordnung nicht verboten. Bremerhaven will deshalb nun mit einer Allgemeinverfügung nachsteuern. Bildquelle. Adobe Stock.

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